AUFLAGEN FÜR ÜBERNACHTUNGEN AUF LANDVERGNÜGEN-HÖFEN:
Wenn Landvergnügen-Gastgeber, bei entsprechenden Lockerungen, Gäste auf ihrem Hof empfangen möchten, müssen Sie sich als Gast an folgende vom Gesetzgeber geforderten Regeln halten:
1. Prüfen Sie auf der Homepage Ihres Ziel-Landkreises, ob es mögliche coronabedingte Einschränkungen für touristische Übernachtungen gibt.
2. Auf Seiten des BVCD können Sie erkennen, wie es um die Öffnung der Campingplätze in Ihrem Ziel-Bundesland steht. (Wo Campingplätze für Reisende geöffnet haben, sind auch Übernachtungen bei unseren Landvergnügen–Gastgebern unter Vorbehalt möglich.)
3. Übernachtungen sind nur möglich, wenn Sie einen tagesaktuellen Coronatest vorlegen können.
Bitte beachten Sie: Vor Ort ist kein Corona-Test möglich. Ein negativer Teststreifen alleine ist nicht ausreichend. Ihre Gastgeber benötigen eine offizielle negativ Bestätigung des Test-Centers welches max. 24h alt sein darf. Vollständig geimpfte Personen und Genesene gelten als negativ. Auch hier ist ein Nachweis zwingend erforderlich.
4. Achten Sie auf dem Hof auf die dort ausgewiesenen Hygieneregeln.
5. Die Nachverfolgungsmöglichkeit vor Ort muss Folge geleistet werden (Je nach Gastgeber, füllen Sie vor Ort den Landvergnügen-Anmeldebogen aus, möglicherweise ist auch ein praktischer Check-in über die Luca App möglich)
6. Denken Sie daran, das es auf den Höfen coronabedingte Einschränkungen der sanitären Einrichtungen geben kann. Am besten versichern Sie sich bei der Anmeldung am Telefon, ob alle Angaben noch aktuell sind. Wir empfehlen in dieser Saison, sich mit einer Boardtoilette (z.B. Porta Potti) auszustatten.
Bitte reisen Sie nur an, wenn Sie die vom Gesetzgeber erforderten Auflagen erfüllen können. Verhandlungen vor Ort mit den Gastgebern sind zu unterlassen.