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Liebe Freundes des Landvergnügens,

einen Überblick in dieser dynamischen Zeit zu behalten ist wirklich schwer. Der BVCD hat Ihnen in mühevoller Arbeit zusammengetragen, wie die Situation rund um Camping momentan in Deutschland steht. Die gute Nachricht: Es gibt endlich Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Einige Landesregierungen haben die ersten Lockerungen der coroanbedingten Einschränkungen geplant. Voraussetzung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter 100 liegt und vor Ort die geforderten Auflagen erfüllt werden. 

SIND TOURISTISCHE ÜBERNACHTUNGEN IM LANDVERGNÜGEN ERLAUBT?

Die bundesweite Notbremse bestimmt in der Regel die Lockerungen des jeweiligen Landkreises.
Achtung: Jedes Bundesland legt jedoch leider erneut für sich eigene Öffnungsstrategien vor.

Wichtig: Nach wie vor orientiert sich Landvergnügen bei seinen Empfehlungen an Reisende und Gastgeber an den Bestimmungen für Camping- und Stellplätze. Unsere Faustregel: Wo Campingplätze für Reisende geöffnet haben, sind auch Übernachtungen bei unseren Landvergnügen–Gastgebern möglich.

Aktuelle Entwicklungen können Sie in der praktischen Übersicht des BVCDs (Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.)  auf der Landvergnügen COVID-19-Website entnehmen.

Sind touristische Beherbergungen auf den Campingplätzen in ihrem Ziel-Landkreis wieder möglich, müssen diese sowie auch Landvergnügen-Gastgeber mit relativ großem Aufwand sicherstellen, dass alle vom Gesetzgeber geforderten Auflagen erfüllt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das Ihre Gastgeber in erster Linie Landwirte und keine Touristiker sind. Die Auflagen einzuhalten bedeutet viel Aufwand und kann nicht von allen umgesetzt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn Gastgeber noch von einer Beherbergungsmöglichkeit absehen.  

AUFLAGEN FÜR ÜBERNACHTUNGEN AUF LANDVERGNÜGEN-HÖFEN:

Wenn Landvergnügen-Gastgeber, bei entsprechenden Lockerungen, Gäste auf ihrem Hof empfangen möchten, müssen Sie sich als Gast an folgende vom Gesetzgeber geforderten Regeln halten:

1. Prüfen Sie auf der Homepage Ihres Ziel-Landkreises, ob es mögliche coronabedingte Einschränkungen für touristische Übernachtungen gibt.

2. Auf Seiten des BVCD können Sie erkennen, wie es um die Öffnung der Campingplätze in Ihrem Ziel-Bundesland steht. (Wo Campingplätze für Reisende geöffnet haben, sind auch Übernachtungen bei unseren Landvergnügen–Gastgebern unter Vorbehalt möglich.)

3. Übernachtungen sind nur möglich, wenn Sie einen tagesaktuellen Coronatest vorlegen können.

Bitte beachten Sie: Vor Ort ist kein Corona-Test möglich. Ein negativer Teststreifen alleine ist nicht ausreichend. Ihre Gastgeber benötigen eine offizielle negativ Bestätigung des Test-Centers welches max. 24h alt sein darf. Vollständig geimpfte Personen und Genesene gelten als negativ. Auch hier ist ein Nachweis zwingend erforderlich.

4. Achten Sie auf dem Hof auf die dort ausgewiesenen Hygieneregeln.

5. Die Nachverfolgungsmöglichkeit vor Ort muss Folge geleistet werden (Je nach Gastgeber, füllen Sie vor Ort den Landvergnügen-Anmeldebogen aus, möglicherweise ist auch ein praktischer Check-in über die Luca App möglich)

6. Denken Sie daran, das es auf den Höfen coronabedingte Einschränkungen der sanitären Einrichtungen geben kann. Am besten versichern Sie sich bei der Anmeldung am Telefon, ob alle Angaben noch aktuell sind. Wir empfehlen in dieser Saison, sich mit einer Boardtoilette (z.B. Porta Potti) auszustatten.

Bitte reisen Sie nur an, wenn Sie die vom Gesetzgeber erforderten Auflagen erfüllen können. Verhandlungen vor Ort mit den Gastgebern sind zu unterlassen.

ACHTUNG!

Bitte rufen Sie nur Gastgeber an, die theoretisch berechtigt sind, Gäste zu empfangen. Bitte prüfen Sie daher immer vorab, ob regionale Campingplätze geöffnet haben. 

Auch in Zeiten von COVID-19 ist bei Landvergnügen-Höfen eine Reservierung Tage oder gar Wochen im Voraus nicht möglich. Sollten Sie sich nicht daran halten, setzen Sie durch Ihre Anfrage Ihre Gastgeber zusätzlich unter Stress. Landvergnügen-Gastgeber betreiben keinen Campingplatz oder ein Hotel und führen daher auch kein Reservierungssystem. Sie können frühstens einen Tag vor der Anreise oder am gleichen Tag beim Gastgeber anrufen und Ihre Ankunft ankündigen. Sollten Sie nicht kommen, sagen Sie bitte unbedingt ab, um den Platz nicht für andere Reisende zu blockieren.

Die aktuelle Situation erfordert besondere Rücksicht von alle Landvergnügen-Reisenden! Achten Sie auf den "Guten Ton" - für ein gutes Miteinander im Landvergnügen. 

Wir wünschen einen schönen, wenn auch noch eingeschränkten, Saisonstart.

Bleiben Sie gesund. 

Ihr Team Landvergnügen