Feststellung des Todes

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Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaft

Überarbeitete Richtlinien: Die Feststellung des Todes nach Kreislaufstillstand erfolgt auch künftig nach allen Regeln der Kunst

Das überarbeitete Transplantationsgesetz tritt am 15. November in Kraft – und mit ihm auch die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme». Die in den Richtlinien vorgeschriebene Wartezeit von fünf Minuten bis zur formellen Feststellung des Todes nach Kreislaufstillstand hat zu kritischen Reaktionen geführt, die in den letzten Tagen von den Medien aufgenommen wurden. Die SAMW sieht Klärungsbedarf. 

Das Transplantationsgesetz (TxG) legt als Kriterium für den Tod eines Menschen den irreversiblen Ausfall der Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirn­stamms fest. Der Bundesrat hat – wie andere Länder dies auch tun – die Beurteilung, welche klinischen Zeichen dafür erfüllt sein müssen, an die medizinischen Fachkreise delegiert; er verweist in der Verordnung zum TxG auf die medizin-ethischen Richtlinien der SAMW.

Die Richtlinien wurden von einer interdisziplinär zusammengesetzten Expertengruppe überarbeitet und standen von Dezember 2016 bis Februar 2017 in der öffentlichen Vernehmlassung. Angestossen durch Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat die SAMW die Wartezeit bis zur formellen Feststellung des Todes beim anhaltenden Kreislaufstillstand von 10 auf 5 Minuten reduziert. Dies ist aus folgenden Gründen gerechtfertigt und wurde von allen SAMW-Gremien (Zentrale Ethikkommission, Vorstand, Senat) diskutiert und genehmigt:

  1. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen der Kreislaufstillstand nicht nur durch Ertasten des fehlenden Pulses, sondern mittels Echokardiographie (Ultraschall des Herzens) diagnostiziert werden muss. Durch diese Untersuchung besteht Sicherheit, dass kein Blutfluss mehr vorhanden ist, der das Gehirn mit Sauerstoff versorgt. Wenn das Gehirn während drei Minuten keinen Sauerstoff erhält, führt dies zu irreversiblen Schäden.
  2. Nach der Wartezeit muss zudem eine formelle Hirntoddiagnostik gemäss SAMW-Richtlinien erfolgen. Auch hier gehört die Schweiz im internationalen Vergleich zu den Ausnahmen, indem sie ein solches Prozedere vorgibt.
  3. Die Richtlinien halten fest, wer eine solche Hirntoddiagnostik durchführen darf; die entsprechenden Anforderungen sind sehr hoch.

Diese drei Punkte stellen sicher, dass der Tod nach Kreislaufstillstand auch künftig nach allen Regeln der Kunst festgestellt wird. Gleichzeitig ist mit dieser neuen Regelung auch die Qualität der entnommenen Organe grundsätzlich besser, weil die Zeit des Sauerstoffmangels kürzer ist als mit der bisherigen Regelung (10 Minuten). Dies ist aus Sicht der SAMW im Interesse der Spender und Empfänger. Die SAMW nimmt aber auch die kritischen Stimmen ernst und wird das Gespräch mit den entsprechenden Organisationen aufnehmen.

Gut zu wissen
Die meisten Organentnahmen erfolgen bei Patienten, die aufgrund einer Hirnschädigung gestorben sind; Organentnahmen nach Kreislaufstillstand sind im Verhältnis eher selten. Bei einem Patienten, dessen Herz nachweislich aufgehört hat zu schlagen, ist nach Ablauf der Wartezeit von fünf Minuten und erfolgter Hirntoddiagnostik der Tod sicher. Darin sind sich die medizinischen Fachleute einig. Dass sich die Wartezeiten in den einzelnen Ländern unterscheiden (von 2 bis max. 20 Minuten) ist nicht auf Ungewissheit bezüglich Todeszeitpunkt, sondern auf unterschiedliche prozedurale Vorgehensweisen zurückzuführen. Das Schweizer Vorgehen mit Echokardiographie und Hirntoddiagnostik bietet Gewähr, dass der Tod zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt sicher festgestellt werden kann.

Die Richtlinien stehen auf der SAMW-Website in deutsch, französisch, englisch und italienisch zur Verfügung: samw.ch/richtlinien

Kontakt für Fragen 
lic. iur. Michelle Salathé, stv. Generalsekretärin und Leiterin Ressort Ethik SAMW
Tel. 079 901 66 78 | m.salathe@samw.ch

 

Schweizerische Akademie 
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