Stellungnahme Keine Bilder? Webversion Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod»: Stellungnahme zum Entscheid der FMHDie Ärztekammer der FMH hat gestern Donnerstag, 25. Oktober 2018, entschieden, dass die medizin-ethischen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» der SAMW nicht in den Anhang der Standesordnung übernommen werden. Die SAMW nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Die fachliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema und eine differenzierte öffentliche Debatte bleiben wichtig. Die FMH begründet ihren negativen Entscheid damit, dass die Richtlinien «unerträgliches Leiden» als Voraussetzung für die Suizidhilfe definieren. Dies sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, aus dem für die Ärzteschaft eine grosse Rechtsunsicherheit resultiere. Die SAMW nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. In den letzten 20 Jahren wurden alle SAMW-Richtlinien in die Standesordnung übernommen. Wenn dies nun nicht der Fall ist, entsteht eine neue Situation, deren Auswirkungen auf die Praxis zum heutigen Zeitpunkt unklar sind. Die SAMW nimmt sich Zeit, die Folgen des gestrigen Entscheids sorgfältig zu analysieren. Die Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» wurden von einer breit abgestützten Subkommission erarbeitet. Diese berücksichtigte die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende (NFP 67) und stützte sich u. a. auf die Studie «Haltung der Ärzteschaft zur Suizidhilfe». In der öffentlichen Vernehmlassung (November 2017 bis Februar 2018) wurden die Richtlinien mehrheitlich positiv bewertet. Auch der Senat der SAMW – dem vorwiegend Ärztinnen und Ärzte angehören – nahm sie im Mai 2018 klar an. Die neuen Richtlinien nehmen viele Themen auf, die in den bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2004 (aktualisiert 2013) nicht behandelt wurden, z. B. Leitlinien zum Umgang mit Sterbewünschen; Hilfestellungen zum Gespräch mit dem Patienten und den Angehörigen, wenn eine tödlich verlaufende Krankheit diagnostiziert wird; neue Entscheidungsmodelle wie Advance Care Planning. Diese Erweiterungen wurden in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen. Zu einer kontroversen Diskussion führte ausschliesslich das Kapitel zur Suizidhilfe (6.2.1). Es wäre schade, wenn die oben genannten Neuerungen künftig im Standesrecht fehlen würden, weil das Kapitel zur Suizidhilfe so stark polarisiert. Die SAMW will sich an einem konstruktiven Dialog beteiligen. Zur Bedeutung der Richtlinien als Ganzes und zur neuen Regelung der Suizidhilfe hat die SAMW am 24. Oktober 2018 fünf Kernbotschaften veröffentlicht. Zu den Richtlinien |