SAMW Bulletin 2/2019 Keine Bilder? Webversion Bewilligungsverfahren für Tierversuche: Kontrollen oder Eigenverantwortung?«Politische Initiativen zur Beschränkung von Tierversuchen und strengere Richtlinien bei deren Bewilligung: Wissenschaftler sorgen sich um die Forschungsfreiheit und ärgern sich über bürokratische Hürden.» So beginnt Prof. Hanno Würbel, Präsident der Kommission für Tierversuchsethik (KTVE) der Akademien der Wissenschaften Schweiz, den Schwerpunkt des aktuellen SAMW Bulletins. Was hinter den Vorwürfen steckt und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, erläutert er mit einem kritisch-konstruktiven Blick auf die aktuelle Situation. Der Einsatz von Tieren in der Forschung leistet in verschiedenen Bereichen einen essenziellen Beitrag, etwa an das Verständnis von Krankheiten oder die Weiterentwicklung von Therapieansätzen. Jeder Tierversuch muss die strengen Vorgaben der Schweizerischen Tierschutzgesetzgebung erfüllen. Die ethische Güterabwägung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens stellt sicher, dass kein Tier unnötig leiden muss. Trotzdem hat das Vertrauen in die Forschung in den letzten Jahren ab- und die Bürokratie zugenommen. Hanno Würbel bringt in seinem Artikel auf den Punkt, wie diese Negativspirale gestoppt und die Forschung mit Tieren wieder den richtigen Dreh finden kann: Es braucht in tierschützerischer und in wissenschaftlicher Hinsicht ein wirksames Qualitätsmanagement an den forschenden Institutionen. Wichtige Voraussetzungen dafür wurden bereits geschaffen: Tierschutzbeauftragte, versuchstierkundliche Aus- und Weiterbildungen, 3R-Kompetenzzentren. Was sich hinter den 3 R – und daran angelehnt auch hinter den 3 V – verbirgt, erfahren Sie in unserem Schwerpunkt. Weitere Themen im SAMW Bulletin 2/2019
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