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Triage auf Intensivstationen: Richtlinien Version 3.1 mit rechtlichen und ethischen Präzisierungen

Die SAMW und die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin SGI veröffentlichen eine aktualisierte Version der Richtlinien für die Triage bei Ressourcenknappheit auf Intensivstationen. Die Version 3.1 präzisiert die ethischen Prinzipien und klärt und ergänzt rechtliche Aspekte. 

Einordnung
Das Dokument «Triage bei Ressourcenknappheit auf Intensivstationen» ergänzt weiterhin die SAMW-Richtlinien «Intensivmedizinische Massnahmen» (2013). Es richtet sich also an Gesundheitsfachpersonen auf Intensivstationen und bietet eine Hilfestellung bei schwierigen Entscheidfindungen. 

Die Corona-Pandemie hat vielen Menschen vor Augen geführt, dass auch das Schweizer Gesundheitssystem an seine Kapazitätsgrenzen kommen kann. Die Angst, nicht wie gewohnt jede medizinische Leistung jederzeit zu erhalten, konfrontiert uns mit der Endlichkeit des Lebens. Entsprechend haben die «Triage-Richtlinien» seit ihrer ersten Veröffentlichung im März 2020 weit über die Zielgruppe hinaus Aufmerksamkeit erfahren und eine breite mediale Berichterstattung ausgelöst. Die SAMW und die SGI begrüssen diesen gesellschaftlichen Diskurs und bieten ergänzend zu den Richtlinien Informationen an: Die neue Website mit häufigen Fragen (FAQ) erläutert viel diskutierte Kriterien, ordnet sie ein und klärt Hintergründe für interessierte Personen aus der Bevölkerung und für Medienschaffende.

Link zu den FAQ

Wichtigste Änderungen
Die Version 3.1 präzisiert gegenüber der Vorgängerversion die Bedeutung des Prinzips der kurzfristigen Überlebensprognose, das für die Triage entscheidend ist. So wird z. B. expliziter formuliert, dass es immer darum geht, Entscheidungen so zu treffen, dass möglichst wenige Menschen sterben. Eine Verdeutlichung erhielt auch das Prinzip der sorgfältigen Beachtung und Reevaluation des Patientenwillens.

Die Ausführungen betreffend Alter, Behinderung und Demenz als unzulässige Kriterien bei Triageentscheidungen und die Anwendung der «Clinical Frailty Scale» waren in der Vorgängerversion teilweise zu knapp formuliert, was zu Missverständnissen führte. Diese Passagen wurden, u. a. unter Einbezug von Betroffenenorganisationen, ergänzt oder neu formuliert. 

Weiter wurde auf die Erfahrung reagiert, dass es – trotz Erhöhung der Intensivplätze, Einstellung elektiver Eingriffe und Einbezug der nationalen Koordination zur Verlegung von Patienten – lokal oder regional unumgänglich sein kann, die Richtlinien anzuwenden, bevor der Schwellenwert für Triagen auf nationaler Ebene erreicht ist.

Die Empfehlungen für die Arbeit und Entscheidfindung der Fachpersonen auf den Intensivstationen (Ziff. 4.3. und 4.4.) sind im Kern unverändert, wurden aber angesichts der mit der Pandemie gemachten Erfahrungen präzisiert.

Das aktualisierte Dokument ist in vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch) auf der SAMW-Website verfügbar: samw.ch/de/coronavirus

Richtlinien herunterladen (pdf)

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