c-alm BVG Update Q4 2013

Mit dem quartalsweise erscheinenden c-alm BVG Update stellen wir unseren Kunden einen Marktrück- und ausblick zu den in der 2. Säule meistverbreiteten Anlagekategorien zur Verfügung und dokumentieren kurz und bündig ausgewählte, aktuelle Entwicklungen bezüglich ihrer Relevanz für Ihre Vorsorgeeinrichtung. Wir hoffen, dass das c-alm BVG Update das von Ihnen genutzte Informationsangebot abrundet und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Wenn diese Email nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.


Finanzmärkte

Im Allokationsprozess eines Investors stellen die Rendite- und Risikoprognosen der globalen Anlageklassen eine zentrale Inputgrösse dar. Entsprechend gross ist das Bedürfnis der Investoren nach zuverlässigen und qualifizierten Daten. Mit AUGUR stellt die c-alm ihren Kunden ein breit abgestütztes und fundiertes Tool zur Bestimmung langfristiger Rendite- und Risikoprognosen zur Verfügung.

Marktrückblick 

Marktrückblick


Marktausblick

Marktausblick
  

AUGUR vereint für 46 Anlagekategorien Prognosen basierend auf drei verschiedenen Ansätzen: historische Prognosen, c-alm Fundamentalprognosen, c-alm Konsensusprognosen.

  • Die historischen Prognosen  basieren auf monatlichen Zeitreihen und werden für verschiedene Zeitfenster ausgewiesen (hier: ◊ = 20 Jahre).
  • Die Fundamentalprognosen (Δ) stellen die langfristige Kapitalmarktsicht der c-alm dar. Bei den fundamentalen 5-Jahresprognosen steht eine möglichst robuste Schätzung der Ertragskomponente (Gewinne bei Aktien; Zinsertrag bei Nominalwerten; Cash-Flow-Rendite bei Immobilien) der verschiedenen Anlagekategorien im Vordergrund.
  • Die Konsensusprognosen sind ein Zusammenzug von Prognosedaten von 22 Banken und Vermögensverwaltern. AUGUR und seine Konsensusprognosen erlauben einen Vergleich der verschiedenen Prognose-Ansätze und eine Analyse der Streuung nach Anlageklasse. Der helle Balken erklärt das Min./Max.-Intervall, der dunkle Balken die Spanne zwischen dem 1. und 3. Quartil und der vertikale Strich widerspiegelt den Median.

Benchmark der einzelnen Anlagekategorien:

  • Obligationen CHF: Swiss Bond Index, Total AAA-BBB
  • Obligationen FW: BarCap Global Aggregate Index
  • Aktien Schweiz: Swiss Performance Index
  • Aktien Welt: MSCI World Developed Countries Index
  • Immobilien CH, direkt: KGAST Index
  • Immobilien CH, kotiert: SXI Real Estate Fund Index

*) Berechnet durch die c-alm, basierend auf gewichteten Kategorienprognosen.


 

Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule

BVG-Zins 2014 gemäss Vorschlag der BVG-Kommission: 1.75%

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz ab 1. Januar 2014 von aktuell 1.5% auf 1.75% anzuheben. Da der Bundesrat in der Vergangenheit stets der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt ist, gehen wir davon aus, dass der BVG-Zinssatz für das Jahr 2014 auf 1.75% festgelegt wird.

  

Bedeutung für PKs:

  • Bei BVG(-nahen) PKs ist mit diesem Entscheid bereits die nächstjährige Zinsgutschrift der aktiven Versicherten vorgegeben.
  • Bei umhüllenden PKs sollte das oberste Führungsorgan diesen BVG-Zinssatz bei der Festlegung der unterjährigen Verzinsung (bspw. bei Austritten im 2014) mit berücksichtigen. Eine Minderverzinsung (Unterschreitung des BVG-Zinssatzes) ist gemäss OAK-Mitteilung vom 16.05.2012 nur im Falle einer Unterdeckung oder bei drohender Gefahr, in Unterdeckung zu fallen, zulässig (Minderverzinsung im Anrechnungsprinzip).

Ausweis Vermögensverwaltungskosten gemäss der OAK-Weisung 02/2013

 

Die Fachempfehlung Swiss GAAP FER 26 für die Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen wurde gemäss der Anforderungen der OAK-Weisung angepasst und konkretisiert. Zudem hat die OAK am 3. September 2013 das vom Fachverband SECA vorgelegte TER-Konzept zum Kostenausweis von Privatmarktanlagen in die Liste der transparenten Kollektivanlagen aufgenommen.

 

  

Bedeutung für PKs:

  • Mit Ausnahme der strukturierten Produkte verfügen jetzt alle von der Weisung betroffenen Kollektivanlagen über die Möglichkeit, eine weisungskonforme TER-Kostenquote auszuweisen. Wir empfehlen den Vorsorgeeinrichtungen, bei den Anbietern bislang nicht kostentransparenter Kollektivanlagen die Berechnung einer TER-Kostenquote einzufordern. Damit diese anerkannt wird, muss deren Berechnung jedoch in jedem Fall dokumentiert und von einer Revisionsstelle  geprüft sein. Indikative TER-Kostenangaben, wie sie beispielsweise auf Produkte-Factsheets zur Verfügung gestellt werden, entsprechen den Anforderungen von Revision und Aufsicht nicht.

Referenzzinssatz: Reduktion von 3.5% auf 3.0% auf den 31.12.2013

Die Kammer der PK-Experten hat den Referenzzinssatz für die Beurteilung des technischen Zinses für den Jahresabschluss 2013 auf 3.0% festgelegt.

 

   Bedeutung für PKs:

Falls der von der PK verwendete technische Zinssatz

  • tiefer ist als 3.0%: Kein Handlungsbedarf.
  • zwischen 3.0 % und 3.25% liegt: Schriftliche Mitteilung des PK-Experten an das oberste Organ
  • höher ist als 3.25%: Neben der schriftlichen Mitteilung an das oberste Organ hat der PK-Experte die Überschreitung zu begründen. Falls dies fachlich nicht möglich ist, schlägt er dem obersten Organ Massnahmen vor, um den technischen Zinssatz der PK innerhalb von 7 Jahren auf den Referenzzinssatz zu senken.