Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule
BVG-Zins 2014 gemäss Vorschlag der BVG-Kommission: 1.75%
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz ab 1. Januar 2014 von aktuell 1.5% auf 1.75% anzuheben. Da der Bundesrat in der Vergangenheit stets der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt ist, gehen wir davon aus, dass der BVG-Zinssatz für das Jahr 2014 auf 1.75% festgelegt wird.
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Bedeutung für PKs:
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Bei BVG(-nahen) PKs ist mit diesem Entscheid bereits die nächstjährige Zinsgutschrift der aktiven Versicherten vorgegeben.
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Bei umhüllenden PKs sollte das oberste Führungsorgan diesen BVG-Zinssatz bei der Festlegung der unterjährigen Verzinsung (bspw. bei Austritten im 2014) mit berücksichtigen. Eine Minderverzinsung (Unterschreitung des BVG-Zinssatzes) ist gemäss OAK-Mitteilung vom 16.05.2012 nur im Falle einer Unterdeckung oder bei drohender Gefahr, in Unterdeckung zu fallen, zulässig (Minderverzinsung im Anrechnungsprinzip).
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Ausweis Vermögensverwaltungskosten gemäss der OAK-Weisung 02/2013
Die Fachempfehlung Swiss GAAP FER 26 für die Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen wurde gemäss der Anforderungen der OAK-Weisung angepasst und konkretisiert. Zudem hat die OAK am 3. September 2013 das vom Fachverband SECA vorgelegte TER-Konzept zum Kostenausweis von Privatmarktanlagen in die Liste der transparenten Kollektivanlagen aufgenommen.
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Bedeutung für PKs:
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Mit Ausnahme der strukturierten Produkte verfügen jetzt alle von der Weisung betroffenen Kollektivanlagen über die Möglichkeit, eine weisungskonforme TER-Kostenquote auszuweisen. Wir empfehlen den Vorsorgeeinrichtungen, bei den Anbietern bislang nicht kostentransparenter Kollektivanlagen die Berechnung einer TER-Kostenquote einzufordern. Damit diese anerkannt wird, muss deren Berechnung jedoch in jedem Fall dokumentiert und von einer Revisionsstelle geprüft sein. Indikative TER-Kostenangaben, wie sie beispielsweise auf Produkte-Factsheets zur Verfügung gestellt werden, entsprechen den Anforderungen von Revision und Aufsicht nicht.
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Referenzzinssatz: Reduktion von 3.5% auf 3.0% auf den 31.12.2013
Die Kammer der PK-Experten hat den Referenzzinssatz für die Beurteilung des technischen Zinses für den Jahresabschluss 2013 auf 3.0% festgelegt.
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Bedeutung für PKs:
Falls der von der PK verwendete technische Zinssatz
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tiefer ist als 3.0%: Kein Handlungsbedarf.
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zwischen 3.0 % und 3.25% liegt: Schriftliche Mitteilung des PK-Experten an das oberste Organ
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höher ist als 3.25%: Neben der schriftlichen Mitteilung an das oberste Organ hat der PK-Experte die Überschreitung zu begründen. Falls dies fachlich nicht möglich ist, schlägt er dem obersten Organ Massnahmen vor, um den technischen Zinssatz der PK innerhalb von 7 Jahren auf den Referenzzinssatz zu senken.
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