c-alm BVG Update Q4 2017

Sehr geehrte Damen und Herren

In unserem quartalsweise erscheinenden c-alm BVG Update stellen wir Ihnen wie immer Informationen zu den folgenden Themen zusammen:

  • Rück- und Ausblick zu den Finanzmärkten
  • Publikationen und andere Beiträge der c-alm aus dem vergangenen Quartal
  • Besprechung von aktuellen Themen der 2. Säule

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen bei Fragen oder für Anregungen gerne zur Verfügung. 

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Finanzmärkte

Marktrückblick

Marktausblick

Quelle: Augur Prognoseapplikation, 30.09.2017

AUGUR vereint für 68 Anlagekategorien Prognosen basierend auf drei verschiedenen Ansätzen: historische Prognosen, c-alm Fundamentalprognosen, c-alm Konsensusprognosen. Die historischen Prognosen basieren auf monatlichen Zeitreihen und werden für verschiedene Zeitfenster ausgewiesen (hier: ◊ = 20 Jahre). Die Fundamentalprognosen (Δ) stellen die langfristige Kapitalmarktsicht der c-alm AG dar. Bei den fundamentalen 5-Jahresprognosen steht eine möglichst robuste Schätzung der Ertragskomponente (Gewinne bei Aktien; Zinsertrag bei Nominalwerten; Cash-Flow-Rendite bei Immobilien) der verschiedenen Anlagekategorien im Vordergrund. Die Konsensusprognosen sind ein Zusammenzug von Prognosedaten von 31 Banken und Vermögensverwaltern. AUGUR und seine Konsensusprognosen erlauben einen Vergleich der verschiedenen Prognose-Ansätze und eine Analyse der Streuung nach Anlagekategorie. Der helle Balken erklärt das Min./Max.-Intervall, der dunkle Balken die Spanne zwischen dem 1. und 3. Quartil und der vertikale Strich widerspiegelt den Median.

Augur Research-Letter zum Thema Insurance Linked Securities

Im aktuellen Augur Research-Letter 2017Q4 widmen wir uns der Anlagekategorie Insurance Linked Securities (ILS). Wir nehmen die aktuellen Entwicklungen zum Anlass, um die Anlagekategorie vorzustellen und aufzuzeigen, wie wir im Rahmen der c-alm Fundamentalprognosen die Renditeerwartung von ILS bilden.

 

Beiträge der c-alm

Nachfolgend finden Sie einen Auszug zu den im vergangenen Quartal von der c-alm veröffentlichten Artikeln sowie eine Auswahl der von unseren Mitarbeitern gehaltenen Referate.

Artikel 

Die Ökonomie des Vollversicherungsmodells
Schweizer Personalvorsorge von Roger Baumann und Hans-Jürgen Wolter

Vergleichbarkeit von Kennzahlen
Schweizer Personalvorsorge von Roger Baumann und Jovana Janjusic

Zitate

Hypothekenvergabe durch Pensionskassen - Ein Trend unter der Lupe
Philipp Weber zitiert in Schweizer Personalvorsorge

Referate

Sammelstiftungs-Mikado: Der Erste, der sich bewegt, verliert!
Pensionskassentag der Zürcher Kantonalbank, Präsentation zum Referat von Ueli Mettler

 

Aktuelle Entwicklungen

FRP4-Reform

Die Fachrichtlinie FRP4 der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) definiert den technischen Referenzzinssatz, der dem Experten für berufliche Vorsorge als Grundlage zur Empfehlung des technischen Zinssatzes an das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung dient. Gegenwärtig wird der Referenzzinssatz unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Performance des BVG-Index 2005 Pictet BVG-25 plus und der aktuellen Verfallsrendite der 10-jährigen Eidgenossenanleihen bestimmt. Anlass zur Kritik der heutigen Formel gibt insbesondere die Nichtberücksichtigung der Heterogenität der Risikofähigkeit von Vorsorgeeinrichtungen sowie die Verwendung der Performance der vergangenen 20 Jahre für die Festlegung des Bewertungszinssatzes von zukünftigen Vorsorgeverpflichtungen.

Überarbeitung der FRP4
Neben der Kritik aus den eigenen Reihen hat sich auch die Oberaufsichtskommission (OAK) gegen die heutige Version ausgesprochen. Die SKPE hat entsprechend eine neue Fassung ausgearbeitet. Die aus dem politischen Prozess unter Einbezug der OAK entstandene neue Fassung sieht eine Festlegung des technischen Zinssatzes in Abhängigkeit von der erwarteten Rendite der Anlagestrategie abzüglich einer strukturabhängigen Marge vor, wobei die anzuwendenden Anlagerenditen pro Anlagekategorie von der SKPE für die Experten allgemeinverbindlich vorgegeben werden sollen. An der Generalversammlung vom 24. November 2017 wird sich die SKPE im Rahmen einer Stichwahl zwischen dem Status Quo und dieser von der OAK-BV präferierten Variante entscheiden.

Sicht der c-alm AG
Die c-alm AG hat sich in einer Minderheit von gerade mal 3 Experten bei der Einführung der heutigen FRP4 dagegen ausgesprochen. Sie ist trotzdem dezidiert der Meinung, dass die jetzt vorgeschlagene Variante noch grössere Mängel hat als die bestehende. Die Hauptgründe für die Ablehnung sind die folgenden:

  • Zentralisierte Renditeerwartungen: Renditeerwartungen sind höchst unsicher. Dennoch sind sie für die Planung der Pensionskasse sehr relevant. Die Auseinandersetzung damit ist ein wichtiges Element bei der Führung einer Pensionskasse. Es ist aus beiden Gründen äusserst problematisch, solche Prognosen von zentraler Stelle für alle Pensionskassen zu diktieren. Damit verbunden ist auch ein systemisches Risiko.
  • Strikte Orientierung an der individuellen Anlagestrategie: Die harte Verknüpfung zur aktuellen Anlagestrategie führt zu einem Anreizproblem: Die Vorsorgeeinrichtung kann eine Anlagestrategie wählen, die diejenigen Anlagekategorien übergewichtet, die eine hohe Renditeerwartung ausweisen. So lässt sich der berechnete Zinssatz erhöhen, der Bilanzwert der zukünftigen Vorsorgeverpflichtungen reduzieren und schliesslich der Deckungsgrad erhöhen. Umgekehrt müssten jene Pensionskassen, die das Anlagerisiko reduzieren, gleichzeitig auch die Bewertung anpassen.

Grundsätzlich sollte sich der Bewertungszins an einer objektiven Zinsgrösse orientieren zuzüglich eines Zuschlags für die spezifische Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung. Dies war auch der einstimmige Vorschlag der kammerinternen Fachgruppe vor einem Jahr, der aber von der OAK und letztlich auch einer Mehrheit der Experten abgelehnt wurde. Damit wären aber die angesprochenen Probleme der aktuellen Vorlage gelöst. Es ist zu bedauern, dass diese Variante am 24. November 2017 nicht mehr zur Wahl stehen wird und es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung die Kammer treffen wird. Lehnt die Kammer den neuen Vorschlag ab, dann wird die heutige FRP4 vorerst bestehen bleiben und die OAK wird wohl eine eigene Weisung ausarbeiten. Man darf darauf gespannt sein.

 
 
 
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