Das Bundesgericht wies zwei Beschwerden gegen das Windparkprojekt Grenchenberg ab. Die Beschwerdeführer hatten mögliche Trinkwasserverunreinigungen, Felsstürze und Lärmbelästigung geltend gemacht. Das Gericht hat alle Punkte zurückgewiesen und entschieden, dass den Einsprechern keine Beschwerdebefugnis zusteht.