Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule
Senkung des Mindestzinssatzes auf 1.25%
Nachdem am 30. August 2015 die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge dem Bundesrat mit deutlicher Mehrheit einen Satz von 1.25% empfohlen hatte, gab am 28.10.2015 der Bundesrat bekannt, dass der Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1.75 Prozent per 1. Januar 2016 auf 1.25 Prozent gesenkt wird.
Begründet wird dieser Entscheid mit dem aktuellen Anlageumfeld und insbesondere der rekordtiefen Verzinsung von Bundesobligationen.
1e-Pläne: Nationalrat stimmt FZG-Änderung zu
Im Februar 2015 hat der Bundesart die Botschaft zur Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) ans Parlament überwiesen. Der Nationalrat hat als erstberatender Rat eine Gesetzesrevision ohne Gegenstimme angenommen. Demnach sollen künftig Versicherte, welche ihre Anlagestrategie im Rahmen von 1e-Plänen selber wählen, das Risiko auch selber tragen. Dies bedeutet, dass sie beim Austritt den effektiven Wert des Vorsorgeguthabens erhalten sollen, auch wenn die selbst gewählte Anlagestrategie zum Verlust geführt hat.
Zum Schutz der Versicherten sollen Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, mindestens eine „risikoarme Anlagestrategie“ anzubieten. Die Definition von Letzterer soll vom Bundesrat auf Verordnungsebene vorgenommen werden. Zudem seien die Versicherten unter Berücksichtigung ihres Wissensstandes, ihrer Risikobereitschaft und ihrer Risikofähigkeit umfassend über die Risiken und Kosten der gewählten Strategie zu informieren.
Als nächstes wird der Ständerat über die Sache debattieren.
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Bedeutung für Vorsorgeeinrichtungen mit 1e Plänen:
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Zunehmendes Angebot an flexiblen Lösungen auf dem Markt
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Angebot einer „risikoarmen Anlagestrategie“ im Sinne des Bundesrates
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Überwälzung der Finanzmarktrisiken auf die Versicherten
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Zunehmender Informationsaufwand
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Altersvorsorge 2020 im Ständerat
In seiner Herbstsession hat der Ständerat die Vorschläge des Bundesrates („Altersvorsorge 2020“) bearbeitet. Die wesentlichen BVG-Punkte der ständerätlichen Überarbeitung waren (1) die schrittweise Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% innerhalb von 4 Jahren, (2) die Beibehaltung der Koordination zwischen der 1. und der 2. Säule (mit reduziertem Koordinationsabzug und der Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades) und (3) die Übernahme des bundesrätlichen Vorschlages über die kollektiv finanzierte BVG-Kompensation für die Übergangsgeneration (von Ü-40 auf Ü-50). Aufgrund der kollektiven Finanzierung über den SiFo wird diese „kurzfristige Kompensation“ der Übergangsgeneration zu einer Umverteilungen von Geldern von umhüllenden zu BVG-(nahen) PK führen.
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Bedeutung für Pensionskassen:
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Grundsätzlich finanzielle Entlastung der BVG-nahen PKs aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes
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Anpassung der Reglemente bei BVG-nahen PKs aufgrund der Änderungen in der BVG-Plandefinition
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Administrativer Aufwand aufgrund der zentralen Organisation der Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration
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Umverteilung zwischen PKs aufgrund der Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration
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