c-alm BVG Update Q4 2015

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dem quartalsweise erscheinenden c-alm BVG Update stellen wir Ihnen unter der Rubrik Finanzmärkte wie immer einen Rück- und Ausblick zu den in der 2. Säule meistverbreiteten Anlagekategorien zur Verfügung.

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Finanzmärkte

Marktrückblick

Marktausblick

Quelle: Augur Prognoseapplikation, 30.6.2015

AUGUR vereint für 68 Anlagekategorien Prognosen basierend auf drei verschiedenen Ansätzen: historische Prognosen, c-alm Fundamentalprognosen, c-alm Konsensusprognosen. Die historischen Prognosen basieren auf monatlichen Zeitreihen und werden für verschiedene Zeitfenster ausgewiesen (hier: ◊ = 20 Jahre). Die Fundamentalprognosen (Δ) stellen die langfristige Kapitalmarktsicht der c-alm AG dar. Bei den fundamentalen 5-Jahresprognosen steht eine möglichst robuste Schätzung der Ertragskomponente (Gewinne bei Aktien; Zinsertrag bei Nominalwerten; Cash-Flow-Rendite bei Immobilien) der verschiedenen Anlagekategorien im Vordergrund. Die Konsensusprognosen sind ein Zusammenzug von Prognosedaten von 26 Banken und Vermögensverwaltern. AUGUR und seine Konsensusprognosen erlauben einen Vergleich der verschiedenen Prognose-Ansätze und eine Analyse der Streuung nach Anlageklasse. Der helle Balken erklärt das Min./Max.-Intervall, der dunkle Balken die Spanne zwischen dem 1. und 3. Quartil und der vertikale Strich widerspiegelt den Median.

Benchmark der einzelnen Anlagekategorien: Obligationen CHF: Swiss Bond Index, Total AAA-BBB Obligationen FW: BarCap Global Aggregate Index Aktien Schweiz: Swiss Performance Index Aktien Welt: MSCI World Developed Countries Index Immobilien CH, direkt: KGAST Index Immobilien CH, kotiert: SXI Real Estate Fund Index

Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule

Senkung des Mindestzinssatzes auf 1.25%

Nachdem am 30. August 2015 die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge dem Bundesrat mit deutlicher Mehrheit einen Satz von 1.25% empfohlen hatte, gab am 28.10.2015 der Bundesrat bekannt, dass der Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1.75 Prozent per 1. Januar 2016 auf 1.25 Prozent gesenkt wird.

Begründet wird dieser Entscheid mit dem aktuellen Anlageumfeld  und insbesondere der rekordtiefen Verzinsung von Bundesobligationen.

 

1e-Pläne: Nationalrat stimmt FZG-Änderung zu

Im Februar 2015 hat der Bundesart die Botschaft zur Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) ans Parlament überwiesen. Der Nationalrat hat als erstberatender Rat eine Gesetzesrevision ohne Gegenstimme angenommen. Demnach sollen künftig Versicherte, welche ihre Anlagestrategie im Rahmen von 1e-Plänen selber wählen, das Risiko auch selber tragen. Dies bedeutet, dass sie beim Austritt den effektiven Wert des Vorsorgeguthabens erhalten sollen, auch wenn die selbst gewählte Anlagestrategie zum Verlust geführt hat.


Zum Schutz der Versicherten sollen Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, mindestens eine „risikoarme Anlagestrategie“ anzubieten. Die Definition von Letzterer soll vom Bundesrat auf Verordnungsebene vorgenommen werden. Zudem seien die Versicherten unter Berücksichtigung ihres Wissensstandes, ihrer Risikobereitschaft und ihrer Risikofähigkeit umfassend über die Risiken und Kosten der gewählten Strategie zu informieren.
Als nächstes wird der Ständerat über die Sache debattieren.

Bedeutung für Vorsorgeeinrichtungen mit 1e Plänen:

  • Zunehmendes Angebot an flexiblen Lösungen auf dem Markt
  • Angebot einer „risikoarmen Anlagestrategie“ im Sinne des Bundesrates
  • Überwälzung der Finanzmarktrisiken auf die Versicherten
  • Zunehmender Informationsaufwand

Altersvorsorge 2020 im Ständerat

In seiner Herbstsession hat der Ständerat die Vorschläge des Bundesrates („Altersvorsorge 2020“) bearbeitet. Die wesentlichen BVG-Punkte der ständerätlichen Überarbeitung waren (1) die schrittweise Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% innerhalb von 4 Jahren, (2) die Beibehaltung der Koordination zwischen der 1. und der 2. Säule (mit reduziertem Koordinationsabzug und der Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades) und (3) die Übernahme des bundesrätlichen Vorschlages über die kollektiv finanzierte BVG-Kompensation für die Übergangsgeneration (von Ü-40 auf Ü-50). Aufgrund der kollektiven Finanzierung über den SiFo wird diese „kurzfristige Kompensation“ der Übergangsgeneration zu einer Umverteilungen von Geldern von umhüllenden zu BVG-(nahen) PK führen.

Bedeutung für Pensionskassen:

  • Grundsätzlich finanzielle Entlastung der BVG-nahen PKs aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes
  • Anpassung der Reglemente bei BVG-nahen PKs aufgrund der Änderungen in der BVG-Plandefinition
  • Administrativer Aufwand aufgrund der zentralen Organisation der Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration
  • Umverteilung zwischen PKs aufgrund der Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration