c-alm BVG Update Q1 2015

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dem quartalsweise erscheinenden c-alm BVG Update stellen wir unseren Kunden einen Rück- und Ausblick zu den in der 2. Säule meistverbreiteten Anlagekategorien zur Verfügung. Weiter kommentieren wir aktuelle Entwicklungen bezüglich ihrer Relevanz für Ihre Vorsorgeeinrichtung.

Die vorliegende Ausgabe steht ganz im Zeichen des Entscheids der SNB vom 15.1.2015. Vor dem gewohnten Rück- und Ausblick auf die Märkte  thematisieren wir daher unter der Rubrik Finanzmärkte die Auswirkungen der Aufhebung der Kursuntergrenze und des neuen Libor Zielbandes. Unter der Rubrik Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule gehen wir auf die Frage ein, wie sich die historisch tiefen Zinsen auf die Bewertung der Pensionsverpflichtungen auswirken.

Eine deutlich spürbare Auswirkung des SNB Entscheids ist die starke Erhöhung der Währungsabsicherungskosten. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass hier zusätzlich zu den durch die Zinsdifferenz bedingten "ökonomischen" Kosten substantielle Transaktionskosten anfallen. Es zeigt sich, dass besonders in einem volatilen Marktumfeld diese institutionell bedingte Kostenkomponente stark ansteigt. Vor diesem Hintergrund machen wir den Empfängern des BVG Updates das Angebot einer kostenlosen Überprüfung der Absicherungskosten basierend auf einem effektiven Transaktionsbeleg. Bei Interesse bitten wir Sie, sich direkt an einen Kundenberater der c-alm AG zu wenden. 

Wir hoffen, dass das c-alm BVG Update das von Ihnen genutzte Informationsangebot abrundet und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

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Finanzmärkte

Anpassung Kursuntergrenze und Libor-Zielband

Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank per sofort den Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro aufgehoben, den Guthabenzins auf Girokonten von -0.25% auf -0.75% und  das Zielband für den Dreimonats-Libor auf -1.25% bis -0.25% gesenkt.

Welche anlagestrategischen Fragestellungen ergeben sich nun als Resultat dieses Bebens an den Kapitalmärkten? Die folgenden Themenbereiche stehen dabei im Vordergrund:

  1. Geldmarkt CHF: Konsistent mit dem neuen Zielband der SNB sind die Geldmarktzinssätze gemessen an den Libor Zinssätzen in den Bereich von -0.75% gefallen. Die Liquiditätshaltung verursacht damit nicht mehr „nur“ Opportunitätskosten, sondern führt zu einem substantiellen nominalen Kapitalverzehr. Für viele Pensionskassen, welche dennoch Liquidität halten müssen, ergeben sich zudem Umsetzungsfragen. Einige Banken bieten aufgrund von Kapitalisierungsvorschriften keine Festgelder mehr an. Kontobestände sind zwar bis zu gewissen Grenzbeträgen noch von negativen Zinsen verschont. Diese Konditionen werden aber nur noch restriktiv angeboten. Neben Geldmarktfonds rückt nun auch die Aufbewahrung von Barmitteln als möglicher Durchführungsweg in den Fokus.
  2. Strategische Währungsabsicherung: Bei diesem Entscheid gilt es zu berücksichtigen, dass Fremdwährungsrisiken nicht systematisch entschädigt werden und dass die Absicherungskosten aus CHF Sicht durch die Entwicklung der kurzfristigen Zinsdifferenz zwischen Fremd- und Heimwährung beeinflusst werden. Die Entwicklungen bei den Absicherungskosten sind Thema des aktuellen Augur Research Letter.
  3. Obligationen CHF: Für das gesamte SBI Obligationensegment erhält der Anleger nach dem neuerlichen Zinsrutsch noch eine durchschnittliche Rendite auf Verfall nahe bei 0% - wohlgemerkt, wenn es zu keinen Kreditausfällen kommt und Kosten- sowie Steueraufwendungen bei der Bewirtschaftung vernachlässigt werden. Der Moment ist nah, in dem das Kopfkissen bessere Renditen verspricht als eine CHF Obligationenanlage.
  4. Hypotheken: Die negativen Zinsen am Geldmarkt führen zu z.T. zu steigenden Hypothekarzinssätzen. Der Grund besteht darin, dass Banken, welche die negativen Zinsen nicht an ihre Einlagekunden weitergeben, mit substantiell höheren Refinanzierungskosten konfrontiert sind.

Marktrückblick (Ausserordentliches Update per 31.1.2015)

Quelle: Augur Prognoseapplikation, 31.1.2015, die Rendite des CS PK-Index im Januar 2015 basiert auf einer Schätzung durch die c-alm AG. 

Marktausblick (Ausserordentliches Update per 31.1.2015)

Quelle: Augur Prognoseapplikation, 31.1.2015

AUGUR vereint für 53 Anlagekategorien Prognosen basierend auf drei verschiedenen Ansätzen: historische Prognosen, c-alm Fundamentalprognosen, c-alm Konsensusprognosen. Die historischen Prognosen basieren auf monatlichen Zeitreihen und werden für verschiedene Zeitfenster ausgewiesen (hier: ◊ = 20 Jahre). Die Fundamentalprognosen (Δ) stellen die langfristige Kapitalmarktsicht der c-alm AG dar. Bei den fundamentalen 5-Jahresprognosen steht eine möglichst robuste Schätzung der Ertragskomponente (Gewinne bei Aktien; Zinsertrag bei Nominalwerten; Cash-Flow-Rendite bei Immobilien) der verschiedenen Anlagekategorien im Vordergrund. Die Konsensusprognosen sind ein Zusammenzug von Prognosedaten von 26 Banken und Vermögensverwaltern. AUGUR und seine Konsensusprognosen erlauben einen Vergleich der verschiedenen Prognose-Ansätze und eine Analyse der Streuung nach Anlageklasse. Der helle Balken erklärt das Min./Max.-Intervall, der dunkle Balken die Spanne zwischen dem 1. und 3. Quartil und der vertikale Strich widerspiegelt den Median.

Benchmark der einzelnen Anlagekategorien: Obligationen CHF: Swiss Bond Index, Total AAA-BBB Obligationen FW: BarCap Global Aggregate Index Aktien Schweiz: Swiss Performance Index Aktien Welt: MSCI World Developed Countries Index Immobilien CH, direkt: KGAST Index Immobilien CH, kotiert: SXI Real Estate Fund Index

*) Berechnet durch die c-alm, basierend auf gewichteten Kategorienprognosen

Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule

Tiefzinsumfeld und Pensionsverpflichtungen: IAS19 und FER 26

Im aktuellen Tiefzinsumfeld, das sich durch den Entscheid der Nationalbank für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen noch akzentuiert hat, ist die Frage des Bewertungszinses zentral.

IAS 19

Pensionskassen, die von Konzernen mit Rechnungslegung gemäss IFRS alimentiert werden, müssen ihre Pensionsverpflichtungen auch im Buch des Mutterkonzerns offenlegen. Der zugehörige IFRS Standard (IAS19) schreibt dabei die Methodik zur Bestimmung des verwendeten Diskontsatz (IAS19.83) genau vor.

: Berechnung c-alm per 31.1.2015
Quelle: http://www.skpe.ch/themen/internationale-rechnungslegung.html und Berechnungen c-alm AG. Das Band gibt die Spanne der Expertenmeinungen wieder.

So haben während den letzten 5 Jahren zum Beispiel Pensionsverpflichtungen gemäss IAS 19 („defined benefit obligation“) bei einem Musterbestand mit Duration von 15 Jahren um ca. 40% zugenommen.

FER 26


Pensionskassen (resp. Arbeitgeber) für die einzig FER 26 (resp. FER 16) relevant ist, stützen sich auf den technischen Zins ab. Die Kammer der PK-Experten gibt eine Obergrenze für diesen vor. Aktuell per 31. Januar 2015 verharrt er noch bei 3%; bei vergleichbarem Gang der Aktienmärkte zum Jahr 2014 im kommenden Jahr und gleichbleibendem Zinsniveau wird dieser per Ende Jahr auf 2.75% absinken.

Quelle: FRP 4 http://www.skpe.ch/themen/fachrichtlinien.html und Berechnungen c-alm.

Bedeutung für Pensionskassen:

  • Pensionskassen sollten mit ihrem Experten thematisieren, ob sie den technischen Zins absenken müssen und welche Auswirkungen dies auf den Deckungsgrad hat. In einem weiteren Schritt muss geklärt werden, ob das Leistungs- und Beitragsniveau noch zum aktuellen Zinsumfeld passt.
  • Für Arbeitgeber, die ihre Vorsorgeverpflichtungen gemäss IAS19 offenlegen: Bei Fortbestehen des aktuellen Zinsniveaus ist die gegenüber Ende 2014 höhere Pensionsverpflichtung (IAS19.67) und der höhere Dienstzeitaufwand (erfolgswirksamer Vorsorgeaufwand, IAS19.57) frühzeitig zu antizipieren.