c-alm BVG Update Q2 2015

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dem quartalsweise erscheinenden c-alm BVG Update stellen wir Ihnen unter der Rubrik Finanzmärkte wie immer einen Rück- und Ausblick zu den in der 2. Säule meistverbreiteten Anlagekategorien zur Verfügung. Unter der Rubrik Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule gehen in der aktuellen Ausgabe auf die folgenden beiden Themen ein:

  • IAS 19: Weitere Senkung des Diskontsatzes
  • 1e-Pläne: Versicherte sollen das Risiko ihrer individuellen Anlagestrategie selbst tragen
Wir hoffen, dass das c-alm BVG Update das von Ihnen genutzte Informationsangebot abrundet und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

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Finanzmärkte

Marktrückblick

Quelle: Augur Prognoseapplikation, 31.3.2015

Marktausblick

Quelle: Augur Prognoseapplikation, 31.3.2015

AUGUR vereint für 55 Anlagekategorien Prognosen basierend auf drei verschiedenen Ansätzen: historische Prognosen, c-alm Fundamentalprognosen, c-alm Konsensusprognosen. Die historischen Prognosen basieren auf monatlichen Zeitreihen und werden für verschiedene Zeitfenster ausgewiesen (hier: ◊ = 20 Jahre). Die Fundamentalprognosen (Δ) stellen die langfristige Kapitalmarktsicht der c-alm AG dar. Bei den fundamentalen 5-Jahresprognosen steht eine möglichst robuste Schätzung der Ertragskomponente (Gewinne bei Aktien; Zinsertrag bei Nominalwerten; Cash-Flow-Rendite bei Immobilien) der verschiedenen Anlagekategorien im Vordergrund. Die Konsensusprognosen sind ein Zusammenzug von Prognosedaten von 26 Banken und Vermögensverwaltern. AUGUR und seine Konsensusprognosen erlauben einen Vergleich der verschiedenen Prognose-Ansätze und eine Analyse der Streuung nach Anlageklasse. Der helle Balken erklärt das Min./Max.-Intervall, der dunkle Balken die Spanne zwischen dem 1. und 3. Quartil und der vertikale Strich widerspiegelt den Median.

Benchmark der einzelnen Anlagekategorien: Obligationen CHF: Swiss Bond Index, Total AAA-BBB Obligationen FW: BarCap Global Aggregate Index Aktien Schweiz: Swiss Performance Index Aktien Welt: MSCI World Developed Countries Index Immobilien CH, direkt: KGAST Index Immobilien CH, kotiert: SXI Real Estate Fund Index

Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule

IAS 19: Weitere Senkung des Diskontsatzes

Die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) hat per 31.3.2015 ihre Empfehlungen für den Diskontsatz auf Werte zwischen 0.44% und 0.76% - je nach Duration der Vorsorgeverpflichtungen – gesenkt.

Dies bedeutet für alle Konzerne mit Rechnungslegung gemäss IFRS, die ihre Pensionskassenverpflichtungen auch im Buch des Mutterkonzerns offenlegen müssen, ein weiterer „Verlust aus finanziellen Annahmen“, der sich in der Bilanz und der GuV niederschlagen wird. Die Arbeitgeber müssen erneut mit höheren Pensionsverpflichtungen (IAS 19.67) und einem höheren Dienstzeitaufwand (IAS 19.57) rechnen.

Bedeutung für Pensionskassen:

  • Der Druck auf die Konzerne, Schwankungen ihrer Bilanz aufgrund der Pensionsverpflichtungen zu reduzieren, wird weiter zunehmen.
  • Arbeitgeber sollten prüfen lassen, ob es noch Optimierungspotential bei den ökonomischen Annahmen gibt.

 

1e-Pläne: Versicherte sollen das Risiko ihrer individuellen Anlagestrategie selbst tragen

Gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes ans Parlament vom 11.2.2015 sollen Versicherte neu für den überobligatorischen Teil ihres Vorsorgekapitals, für das sie die Anlagestrategie selbst wählen können, in jedem Fall nur den effektiven Wert des Vorsorgeguthabens erhalten.

Die Botschaft betrifft sogenannte 1e-Pläne. 1e-Pläne dürfen von Vorsorgeeinrichtungen, welche lediglich im überobligatorischen Bereich tätig sind, an Personen mit einem Jahreslohn von über CHF 126‘900 angeboten werden. Bisher mussten diese Vorsorgeeinrichtungen beim Austritt eines Versicherten immer mindestens den gesetzlich garantierten Mindestbetrag gemäss Art. 17 FZG mitgeben.

Aufgrund der im BVG enthaltenen Garantien werden bzw. wurden CH-Vorsorgepläne im Rahmen der Bilanzierung nach IAS 19 im Normalfall als Leistungsprimat (= Defined Benefit oder DB Plan) klassifiziert. Die Klassifizierung als Leistungsprimat führte zu den weiter oben besprochenen unvorteilhaften buchhalterischen Konsequenzen (siehe „IAS 19: Weitere Senkung des Diskontsatzes“). Wird das Freizügigkeitsgesetz wie geplant angepasst, werden die Anlagerisiken von 1e-Plänen vollumfänglich dem Versicherten übertragen, was die Variabilität der Bilanz des Arbeitgebers reduziert. Unter Berücksichtigung von bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen ist es sogar denkbar, dass solche 1e-Pläne als Beitragsprimats-Plan (= Defined Contribution oder DC-Plan) klassifiziert werden. Arbeitgeber mit einem wesentlichen Anteil von Mitarbeiter im hohen Lohnsegment (> CHF 126'900) haben daher aus IAS19-Sicht einen Anreiz, solche Pläne anzubieten.

Bedeutung für Pensionskassen:

  • Zunehmendes Angebot von flexiblen Lösungen auf dem Markt
  • Überwälzung der Finanzmarktrisiken auf die Versicherten
  • Potentielle Reduktion der IAS19-Belastung im hohen Lohnsegment.