Wer auf Wohnungssuche ist, weiß: Ohne das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft geht es nicht. Aber welche Fragen darf der Vermieter stellen? Worauf müssen Sie antworten und welche Angaben müssen Sie nicht unbedingt machen?
Fragen zur Identität, also Name, Anschrift, Kontaktdaten und Alter sollten Sie beantworten, um eine Chance auf die gewünschte Wohnung zu haben. Darüber hinaus sollten Ihre Angaben zu Beruf, Einkommen und finanziellen Verhältnissen wahrheitsgemäß sein. Der Vermieter darf auch fragen, wieviele Personen in der Wohnung leben sollen, ob auch Haustiere mit einziehen werden und ob das Objekt für eine berufliche Tätigkeit genutzt werden soll.
Keine oder keine wahrheitsgemäßen Antworten müssen Sie auf Fragen geben, die mit dem möglichen Mietverhältnis nicht unmittelbar in Zusammenhang stehen. Fragen zu Ihrer Gesundheit, zu Familienplanung, sexueller Orientierung und Religionszugehörigkeit sind nämlich unzulässig. Der Vermieter darf auch keine Auskunft über eventuelle Vorstrafen verlangen. Bei Fragen persönlicher Art darf man auch mal schummeln und etwa auf "Wie oft bekommen Sie Besuch?" mit einem "Selten, ich bin ein stiller und ruhiger Mieter" antworten.