Keine Bilder? Webversion Sehr geehrte Kunden, Partner und Kollegen, in dieser Ausgabe informieren wir Sie über alle wichtigen Fakten und Änderungen zum Baukindergeld, bieten Ihnen eine interessante Investmentmöglichkeit, stellen unseren neuen Kollegen Herrn Singh vor und kommentieren die Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler. Viel Vergnügen bei der Lektüre wünschen wir. Herzliche Grüße Aktuelle Fakten und Änderungen rund um das BaukindergeldFamilien erhalten rückwirkend zum 01.01.2018 Baukindergeld, wenn sie zum ersten Mal Wohneigentum zur Eigennutzung erwerben. Die Förderung beträgt 1.200€ pro Jahr und Kind und wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000€ des zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr ausgezahlt. Mit jedem Kind erhöht sich die v.g. Obergrenze um weitere 15.000€. Die folgende Tabelle zeigt eine exemplarische Berechnungsgrundlage: Die Förderdauer beträgt zehn Jahre. Maximal jedoch so lange, wie ein Kind Anspruch auf Kindergeld hat, also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/ https://www.drklein.de/baukindergeld-2018.html https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-06/baukindergeld-wohneigentum-foerderung-faq Gewerbliches Development an hochfrequentierter Hauptstraße
Kaufpreis: 4.590.000€ Neu im Team bei ImmoConceptBerufsstart: Nach Sáo Paulo und Berlin Ich freue mich sehr ein Unternehmen gefunden zu haben, welches mir eine Plattform bietet um beruflich voll durchzustarten. ImmoConcept ermöglicht mir den Einstieg ins Consulting und gibt mir die Chance, meine Fähigkeiten, welche einen generalistischen und interdisziplinären Background (Architektur und Städtebau) haben, voll auszuschöpfen und täglich neu dazu zu lernen. Ich freue mich sehr wieder in Frankfurt am Main zu sein und gemeinsam mit ImmoConcept einen Teil zur Immobilienwirtschaft leisten zu dürfen. Ranjit Singh Master of Engineering Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter: Ein Schritt in die richtige RichtungAm 01.08. trat das neue Gesetz zur Einführung einer Berufsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler in Kraft. Zukünftig müssen in diesem Bereich tätige Personen eine Weiterbildung von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nachweisen. Wir begrüßen die Bemühung, den Qualitätsstandard zum Wohle der Verbraucher anzuheben, da durch Falschberatung nicht qualifizierter Akteure leider immer wieder Vermögensschäden entstehen. Um dies effektiv zu verhindern müsste die nachzuweisende Stundenanzahl jedoch signifikant erhöht werden und ein Sachkundenachweis, wie ihn der IVD fordert, eingeführt werden. Nur so kann ein hoher Standard in ganz Deutschland erreicht werden, dem wir uns bislang freiwillig selbst verpflichten. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0601-0700/610-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1 |