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VISCHERDigital Business Law BitesSmart Grids und DatenschutzDie Zukunft gehört den intelligenten Systemen. Dies gilt auch für Stromnetze. Doch mit dem Austausch von Daten zwischen den Komponenten eines intelligenten elektrischen Netzes kommen datenschutzrechtliche Fragestellungen. Welche dies sind, wird nachfolgend skizziert. Smart Grids sind intelligente elektrische Netze Energiestrategie 2050 –
neue Regelungen zu den intelligenten Systemen Einhaltung des Datenschutzes – viele Datenströme umfassen Personendaten Rechtszersplitterung und Rechtsunsicherheit – Datenschutzgesetze von Bund und Kantonen existieren nebeneinander Das Smart-Grid-System besteht aus privaten und öffentlichen, staatlichen und kantonalen Marktteilnehmern. Es droht deshalb eine Rechtszersplitterung innerhalb eines Smart-Grid-Systems. Der Gesetzgeber adressiert diese Problematik im Rahmen des soeben verabschiedeten ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050. Dies geht auf die entsprechende Empfehlung der VISCHER AG in der im Auftrag des Bundesamtes für Energie durchgeführten Studie zum Thema Datenschutz für Smart Grids zurück. So wird das Stromversorgungsgesetz nach Inkrafttreten des Massnahmenpakets explizit festlegen, dass auf die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit intelligenten Mess-, Steuer- oder Regelsystemen das Datenschutzgesetz des Bundes Anwendung findet. In der Zukunft werden somit auch kantonale Betriebe und Anstalten im Bereich der Smart Meters datenschutzrechtlich dem Bundesrecht unterstellt sein. Diese zukünftige Regelung über den Datenschutz verspricht eine Verbesserung im Zusammenhang mit der drohenden Rechtszersplitterung. Damit sind aber noch nicht alle Quellen von Rechtsunsicherheit beseitigt. Weder das Datenschutzgesetz des Bundes noch die Datenschutzgesetze der Kantone enthalten sektorspezifische Regelungen. Die allgemeinen Regeln können im konkreten Anwendungsfall in Bezug auf die Datenströme in Smart Grids erhebliche Interpretationsspielräume offen lassen. So kann es für den einzelnen Marktteilnehmer beispielsweise schwierig sein abzuschätzen, wann ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse vorliegt, das die Bearbeitung von Personendaten rechtfertigt und wann deren Bearbeitung folglich rechtmässig ist. Im Rahmen des ersten Massnahmenpaketes zur Energiestrategie 2050 wird dem Bundesrat daher die Kompetenz eingeräumt, Ausführungsbestimmungen über die Bearbeitung von Daten in diesem Zusammenhang zu erlassen. Es ist zu hoffen, dass sich der Bundesrat den beschriebenen Problemen im Rahmen dieser Ausführungsbestimmungen annehmen wird. Der Bund verfügt über die notwendigen Kompetenzen, hat diese aber noch nicht ausreichend genutzt Das Stromversorgungsgesetz des Bundes enthält bereits heute bestimmte Regelungen betreffend die Bearbeitung von Messdaten. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Messdaten der Endverbraucher gilt: Wirtschaftlich sensible Informationen, die aus dem Betrieb der Elektrizitätsnetze gewonnen werden, müssen von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht für andere Tätigkeitsbereiche genutzt werden. Die Stromversorgungsverordnung enthält auch schon Regeln zum Zugang zu Messdaten. Die Umschreibung des Zwecks, zu welchem Informationen weiteregegeben werden dürfen, ist jedoch für einige Anwendungen in Smart-Grid-Systemen zu eng. So wird z. B. die Gebäudeautomatisierung nicht von der besagten Regelung erfasst. Ausserdem stellt sich die Frage des Datenschutzes in den meisten der in der Stromversorgungsverordnung beschriebenen Fälle gar nicht erst. Dies weil für diese Fälle aggregierte Daten ohne Personenbezug (z. B. Bilanzmanagement) oder Daten, welche in längeren Zeitabständen (ein- oder zweimal jährlich) erhoben werden, genügen. Die Kompetenzen des Bundes werden im Rahmen der Energiestrategie 2050 gerade im Bereich des Datenschutzes im Zusammenhang mit intelligenten Systemen explizit bestätigt und konkretisiert. Da die Frage des Datenschutzes im heutigen Gesetz eine untergeordnete Rolle spielt und der Gesetzgeber die drängenden Fragen noch nicht beantwortet hat, ist der Bundesrat gefordert. In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Vgl. zum Ganzen auch: Bundesamt für Energie: Smart Grid Roadmap Schweiz (besucht am 22. September 2016), S. 3 und 20 f. Autoren: Stefan Rechsteiner, Manuel Blättler
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