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Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Ausgabe berichten wir über qualitative Weiterbildungsmöglichkeiten für unsere Mitarbeiter und informieren Sie über den Status quo zum Bestellerprinzip. Last but not least erinnern wir uns an ein tolles Event im Rahmen der Spargelzeit.

Viel Vergnügen bei der Lektüre.

Herzliche Grüße
Ihr ImmoConcept Team

 

ImmoConcept Inside: Weiterbildung ist ein Markenzeichen von IC

Der heutige Immobilienmarkt ist geprägt von laufenden Veränderungen und einem stetigen Wandel. Als Unternehmen, das seit 30 Jahren in dieser Branche tätig ist, legt ImmoConcept viel Wert darauf in die Weiterbildung seiner Mitarbeiter zu investieren. 

Die Kundenzufriedenheit scheint diese Tatsache zu bestätigen, siehe Link IS24: https://www.immobilienscout24.de/anbieter/immoconcept-gmbh/ac35aafa046178d5981

Die Schwerpunkte liegen u.a. in den Bereichen:

  • Kaufvertragsrecht/Grundbuchrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Research/Markt- und Standortanalysen
  • Immobilienökonomie
  • Individual costumer service
  • Valuation
 

Bestellerprinzip bringt kaum Ersparnis beim Kauf von Wohnimmobilien 

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will das „Bestellerprinzip“ einführen, um Verbraucher beim Kauf einer Wohnimmobilie zu entlasten: Wer einen Makler beauftragt, muss auch für die Maklercourtage aufkommen. Doch solche Pläne stoßen auf Kritik, laut dem neusten Bericht vom Handelsblatt.

Viele Sachverständigen sahen das Vorhaben kritisch aus wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Gründen. 

Es ist deshalb davon auszugehen, dass das „Bestellerprinzip“ nicht beim Wohnungskauf eingesetzt würde, weil diese Neuregelung einerseits deutliche Einschränkung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit sei, anderseits das Ziel nicht erreichen werde, die Anschaffungskosten für selbst genutztes Wohneigentum wirksam zu reduzieren.

Link: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/maklerkosten-bestellerprinzip-bringt-kaum-ersparnis-beim-kauf-von-wohnimmobilien/24316772.html?share=mail&ticket=ST-2421808-W9cecklbdtTRMbfgrkq4-ap6

In diesem Kontext berät ImmoConcept, wie Sie Ihre Immobilie professionell und erfolgreich verkaufen. 

Mehr von ImmoConcept:

 
 

ImmoConcept Inside: Unser traditionelles Spargelessen

Seit 30 Jahren findet unser traditionelles Spargelessen statt, dieses Mal im Restaurant Medici in Frankfurt. Ein Dankeschön an das gesamte Team! 

Ein kulinarischer Abend mit tollen Gesprächen. Gut motiviert erinnern wir uns an den kurzweiligen und schönen Abend. 

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ImmoConcept GmbH
Grüneburgweg 9
60322 Frankfurt
Tel 069/979883-0
frankfurt@immoconcept.eu
www.immoconcept.eu

Vertreten durch: Geschäftsführer Bernd Lorenz
Amtsgericht Frankfurt am Main
Handelsregister HRB 87603
Registereintrag: Finanzamt Frankfurt am Main
USt-ID-Nr: DE112621290
Aufsichtsbehörde nach § 34c GewO: Stadt Frankfurt a.M.
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Verbraucherinformation:
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem folgenden Link finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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