Wohnen – der Markt in Städten ist weiterhin angespannt und die bisher beschlossene Mietpreisbremse hat wenig gebracht.
Der Entwurf zur Novellierung der Mietpreisbremse sieht schärfere Regelungen vor. So sollen nach der sog. vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung, Vermieter bei Neuvermietung von Bestandswohnungen künftig angeben, wie hoch der Mietzins des Vormieters war.
Des Weiteren wird von Mietern verlangt, die Einhaltung der Mietpreisbremse selbst zu kontrollieren. Bei Verdachtsfällen sollen Mieter entweder von Anfang an eine geringere Miete zahlen oder sie sollen den Vermieter noch vor der ersten Mietzahlung rügen. Nur dann ist es möglich eine zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.
Eine weitere Einschränkung des Vermieters soll es bei der Umlage von Modernisierungskosten geben. Bisher war es möglich 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Der neue Entwurf strebt 8 % an. So sollen die Kosten für Mieter nach Modernisierung weniger schnell steigen. Auch eine Deckelung des Betrages in Höhe von höchstens 3 €/m² innerhalb von 6 Jahren ist vorgesehen.
Presselink:
http://www.fr.de/wirtschaft/bezahlbarer-wohnraum-schaerfere-mietpreisbremse-a-1575646