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Sehr geehrte Kunden, Partner und Kollegen,

in dieser Ausgabe resümieren wir unser Business Breakfast zum Thema Wohnungsmarktstudie 2018. Wir informieren Sie über die Sonderabschreibung (AfA) für den Mietwohnungsneubau und das neue Baukindergeld. Last but not least erhalten Sie einen Überblick über die Novellierung der Mietpreisbremse.

Viel Vergnügen bei der Lektüre wünschen wir.

Herzliche Grüße
Ihr ImmoConcept Team

Im Rahmen unseres Business Breakfast diskutierten wir mit Vertretern der Branche und Presse das Thema: 

Wohnungsmarkt
 - Frankfurt am Main 2018: Status quo -

Offensichtlich erhalten Stadtteile, welche noch vor 15 Jahren industriell geprägt waren ein neues Milieu. Das führt zu überproportionalen Preissteigerungen. Anderseits tendieren die Preise in den renommierten Stadtteilen zu einer Seitwärtsbewegung.

Hier die Pressestimmen zu dem Thema:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/immobilienpreise-in-frankfurt-seit-2008-mehr-als-verdoppelt-15795756.html

http://www.fr.de/frankfurt/wohnen/wohnen-in-frankfurt-immobilienpreise-in-frankfurt-steigen-weiter-a-1586025

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Immobilienpreise-in-Frankfurt-seit-2008-mehr-als-verdoppelt;art675,3111213

Neue degressive AfA soll Anreize für Investments schaffen

Die neue Sonderabschreibung für den bezahlbaren Wohnungsbau wird derzeit heiß diskutiert. Der Entwurf sieht für den Bau von Mietwohnungen eine zusätzliche Sonderabschreibung vor.

Die degressive Sonder-AfA soll 5% zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung von 2% betragen und für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ein Bauantrag für neuen oder bisher nicht vorhandenen Wohnraum zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.12.2021 gestellt wird.

Zudem muss der Wohnraum über einen Zeitraum von 10 Jahren vermietet werden und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen nicht 3.000 €/m² übersteigen. Damit soll vermieden werden, dass Wohnungen im gehobenen Segment gefördert werden.

Presselinks:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/Paragraf-7b-EstG-G/1-Referentenentwurf.pdf

Baukindergeld

Seit dem 18.09.2018 können Anträge gestellt werden. Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen möchten, werden mit 1.200 € im Jahr pro Kind unter 18 Jahren für einen Zeitraum von 10 Jahren gefördert.

Mit jedem Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Obergrenze um weitere 15.000 € des zu versteuernden Einkommens. Die folgende Tabelle zeigt eine die exemplarische Berechnungsgrundlage:

Novellierung der Mietpreisbremse

Wohnen – der Markt in Städten ist weiterhin angespannt und die bisher beschlossene Mietpreisbremse hat wenig gebracht. 

Der Entwurf zur Novellierung der Mietpreisbremse sieht schärfere Regelungen vor. So sollen nach der sog. vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung, Vermieter bei Neuvermietung von Bestandswohnungen künftig angeben, wie hoch der Mietzins des Vormieters war.

Des Weiteren wird von Mietern verlangt, die Einhaltung der Mietpreisbremse selbst zu kontrollieren. Bei Verdachtsfällen sollen Mieter entweder von Anfang an eine geringere Miete zahlen oder sie sollen den Vermieter noch vor der ersten Mietzahlung rügen. Nur dann ist es möglich eine zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Eine weitere Einschränkung des Vermieters soll es bei der Umlage von Modernisierungskosten geben. Bisher war es möglich 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Der neue Entwurf strebt 8 % an. So sollen die Kosten für Mieter nach Modernisierung weniger schnell steigen. Auch eine Deckelung des Betrages in Höhe von höchstens 3 €/m² innerhalb von 6 Jahren ist vorgesehen.

Presselink:

http://www.fr.de/wirtschaft/bezahlbarer-wohnraum-schaerfere-mietpreisbremse-a-1575646

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