Keine Bilder? Webversion
VISCHERDigital Business Law BitesDer Grundstückskauf in ZukunftAuch Digitalnomaden benötigen Oasen, um ihre Zelte aufzuschlagen. Diese Oasen sind Grundstücke. Heute wird ein Grundstückskauf meistenorts noch wie im Papierzeitalter abgewickelt. Wie werden wir in der digitalen Zukunft ein Grundstück erwerben? Archaischer Papierprozess Gestützt auf die Instruktionen von Käufer und Verkäufer entwirft ein Notar den Grundstückskaufvertrag. Dazu nimmt er eine Vorlage aus einem früheren, ähnlichen Geschäft und passt sie manuell an das neue Geschäft an. Dieser Vertrag wird ausgedruckt, unterzeichnet, beurkundet, gestempelt, gebunden und dem Grundbuch geschickt. Der Grundbuchbeamte füttert sodann die Angaben aus dem Vertrag in das Grundbuch und schickt den Parteien wiederum in Papierform einen Grundbuchauszug. Für die Zahlungsabwicklung hat die alte Bank vorgängig auf Papier eine Pfandfreigabeerklärung, die neue Bank ein Zahlungsversprechen abgegeben. Für die Zahlungen, die über das Treuhandkonto des Notars laufen, muss jeder Schritt manuell angewiesen werden. Für diese archaische Welt wird das elektronische Grundstücksgeschäft eine Revolution sein. Immerhin gibt es heute schon den Register-Schuldbrief, eine elektronische Hypothek. Noch sind allerdings die meisten Schuldbriefe als Wertpapiere verbrieft. Diese Wertpapiere müssen aufwendig herumgereicht werden und gehen – zusammen mit dem Pfandanspruch – selbst in den Kellern von Banken immer wieder verloren. Diese Probleme löst der Register-Schuldbrief, der nur als elektronischer Eintrag im Grundbuch besteht. Elektronische Transaktionsplattform für Grundstücksgeschäfte Wer über sein Grundstück verfügen möchte, lässt sich als Verfügungsberechtigter identifizieren und erhält einen gesicherten Zugang zur Plattform. Der Verfügungsberechtigte kann dann seinerseits den weiteren Beteiligten (Käufer, Banken, Steuerverwaltung, Notar und Anwälten) Zugang zum Dossier geben. Über die Plattform werden alle für die Transaktion erforderlichen Daten ausgetauscht und eingegeben. Dazu gehören automatisch abgegriffene Grundbuchdaten ebenso wie die Daten zur Finanzierung. Über eine Eingabemaske mit weiterführenden Erläuterungen können die Parteien ganz einfach die spezifischen Elemente des Kaufvertrags und die Modalitäten der Kaufpreisabwicklung festlegen. Aber auch den Austausch und das Verhandeln von komplexen Vertragsentwürfen wird die Plattform unterstützen. Widersprüchliche, unzulässige (etwa Verletzungen der Lex Koller oder der Zweitwohnungsregeln) oder unmögliche Vertragsinhalte erkennt die Plattform automatisch. Sind alle Elemente bereinigt, verhandelt und richtig erfasst, geben alle Beteiligten (einschliesslich Banken, Grundbuch, Steuerverwaltung und Notar) die finale Fassung frei. Damit ist die Transaktion bereit, beurkundet zu werden. Medienbruch Notar Zeitgleiche und automatische Abwicklung Stand der Umsetzung Virtuelle Beurkundung Sind elektronische Transaktionsplattform und virtuelle Beurkundung einmal eingeführt, wird somit auch ein Digitalnomade, der wieder sesshaft werden möchte, problemlos von jeder Oase aus ein Grundstück erwerben können. Autor: Benedict F. Christ
VISCHER AG The publisher cannot be held liable for the correctness, completeness and topicality of any contents or presentations in this News Alert. Copyright © 2017 VISCHER AG; Basel/Zürich. All rights reserved. |