Forward icon

Bancomatpflicht für Freiberufler und Unternehmer

,

ab 01.01.2014 sind die Unternehmer, die direkten Kundenkontakt haben, und die Freiberufler verpflichtet, für die durchgeführten Leistungen die Zahlungen mittels Bancomat (POS) anzunehmen.
Vorübergehend gilt diese Pflicht bis zum 30.06.2014 nur für Freiberufler und Unternehmer mit jährlichen Umsatzerlösen von über 200.000,00 Euro.
Für die Unterlassung dieser Verpflichtung sind zur Zeit keine Strafen vorgesehen.

Lesen Sie auch die anderen News auf unserer Webseite.

VBC - Team