Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Ausgabe informieren wir Sie über unser Business Breakfast, die Folgen Verzug bei Hausgeldzahlungen und das unterschätze Thema der Leibrente.
Viel Vergnügen bei der Lektüre.
Herzliche Grüße
Ihr ImmoConcept Team
BUSINESS BREAKFAST ZUM THEMA
„BETREUTES WOHNEN UND PFLEGEIMMOBILIEN" IM KONTEXT ALS RENTABLE ASSET KLASSE
Walter Schröder von der Deutschen Care Property Consulting differenzierte die Marktsegmente in betreutes Wohnen und Pflegeimmobilien.
Im Ergebnis, so die Botschaft, sind Renditen von 5 – 7 % realistisch erzielbar.
Die Kernfrage zu alternativen Investmentprodukten bestimmte auch in dieser Veranstaltung den Vortrag. Wo sind die Makro/Mikromärkte?
Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen und wie sind die Aussichten?
WAS PASSIERT, WENN DAS HAUSGELD NICHT GEZAHLT WIRD ?
In einer Wohneigentümergemeinschaft fallen bekanntermaßen einige Kosten zum Erhalt des Sondereigentums an, die über das Hausgeld finanziert werden. Sollte ein Eigentümer der Zahlung einmal nicht nachkommen kann dies besonders für selbstgenutzten Wohnraum Folgen haben. Denn während Mieter nicht für den Zahlungsverzug von Wohneigentümern verantwortlich gemacht werden können, gab es in jüngster Zeit zwei gerichtliche Urteile, auf die wir verweisen möchten.
Zum einen ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Az.: 20W 65/06) zu nennen, demnach Eigentümern, die mit ihren Zahlungen des Hausgelds mindestens 6 Monate im Rückstand sind, Wasser, Strom und Wärmenergie abgestellt werden darf.
Zum anderen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei laufend unpünktlicher Zahlung des Hausgeldes das Wohneigentum sogar entzogen werden kann (Az.: VzR 26/06).
Quelle:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Eigentuemern-drohen-kann-article20862413.html http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=39077&pos=0&anz=1
https://openjur.de/u/287481.html
In Anbetracht der Probleme des Umlagen basierten, deutschen Rentensystems geraten alternative Rentensysteme immer weiter in den Interessenfokus um eine Einkommenslücke beim Eintritt ins Rentenalter zu verhindern.
Eine andere Form ist die im angelsächsischen Raum verbreitete Leibrente. Diese ermöglicht es Immobilieneigentümern, die ihren Kredit abbezahlt haben den Wert ihrer Immobilie als lebenslange Rente auszuzahlen zu lassen während sie weiterhin ein notariell beurkundetes Wohnrecht genießen.
Die Höhe der Leibrente berechnet sich neben dem Wert der Immobilie vor allem aus dem Alter und dem Geschlecht der Eigentümer, sowie den Transaktions- und laufenden Nebenkosten für die Immobilie. Dabei gilt die Faustformel, dass die Rente umso höher ausfällt, je älter der Eigentümer ist.
Je nach Käufer werden die Neben- und Instandhaltungskosten übernommen. Ferner können sich Eigentümer einen Auszahlungszeitraum, etwa über 5 oder 10 Jahre, garantieren lassen, um Erben zu berücksichtigen. Sollten Kinder die Leibrente für Ihre Eltern stellen können diese einen Teil als Sonderausgaben geltend machen und müssen weder Eigenkapital vorweisen, noch einen Kredit nehmen. Quelle: https://www.deutsche-seniorenliga.de/themen-initiativen/sicherheit-finanzen/316-die-immobilien-leibrente.html
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