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Erhöhung MwSt.Satz ab 1. Oktober 2013

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wie Sie vielleicht bereits erfahren haben, beabsichtigt die Regierung, ab 01. Oktober 2013 den allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 21 % auf 22 % zu erhöhen. Die anderen Mehrwertsteuersätze bleiben unverändert.
Sollte sich die Regierung nicht in letzter Minute anders entscheiden, so müssen die ab 01. Oktober 2013 ausgestellten Rechnungen, Kassabelege und Steuerquittungen mit 22 % Mehrwertsteuer ausgestellt werden.
Es wäre daher ratsam, dass Sie sich rechtzeitig  mit Ihrer Softwarefirma oder mit der Firma, die Ihre Registrierkasse wartet, in Verbindung setzen, damit ab 01. Oktober der neue Mehrwertsteuersatz von 22 % verwendet werden kann.

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VBC - team