Keine Bilder? Webversion Sehr geehrte Kunden, Partner und Kollegen, in dieser Ausgabe nehmen wir Stellung zu den kontrovers diskutierten Themen des Bestellerprinzips und den Mechanismen der Mietpreisregulierung. Außerdem möchten wir Sie auf ein charmantes, neues Feature auf unserer Website hinweisen. Viel Vergnügen bei der Lektüre wünschen wir. Herzliche Grüße BestellerprinzipBetrachtet man den derzeitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums zum Bestellerprinzip, gelangt man zu dem Schluss, dass dieser zwar im Grundsatz das BGB konsequent auslegt, die Maklerkosten jedoch vermutlich in den Gebäude- bzw. Wohnungswert eingepreist werden würden und sich so folglich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer zum Nachteil für den jeweiligen Käufer erhöht. Eigentlich müssten jedoch die Qualifikationsnachweise für Makler verschärft werden, wie es in der Immobiliengroßberaterbranche und insbesondere den angelsächsischen Ländern schon lange marktübliche Praxis ist. Nur dann würde der Verbraucher vor unqualifizierter Beratung geschützt. Gleichfalls plädieren wir für eine gesetzliche Neuregelung, die eine honorarbasierte Abrechnung der Beratung unabhängig des Hauptvertrages zulässt. Diese Möglichkeit wird in den angelsächsischen Ländern und den Niederlanden bereits angewandt. Mit dieser Maßnahme wurde die Beratungsleistung deutlich aufgewertet und erfolgt unabhängig vom Kaufpreis. Hierzulande würde dann auch der Anreiz für unqualifizierte Makler entfallen, durch unsachgemäße Beratung einen Höchstpreis zu Ungunsten des Mandanten zu erzielen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung die genannten Punkte bedenkt, um eine kompetente und nachhaltige Entscheidung zu treffen. Immobilienbewertung auf IC-WebsiteIm Zuge einiger Neuerungen auf unserer Website stellen wir Ihnen ein kostenfreies Tool zur Verfügung, mit dem Sie eine Wertindikation Ihrer Immobilie ermitteln können. Die Bewertung erfolgt auf Datengrundlage des iib Dr. Hettenbach Institutes, um Ihnen großmögliche Unabhängigkeit zu bieten, ähnlich des „Schwacke Wertes“ bei Kraftfahrzeugen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mechanismen der MietpreisregulierungSeit einiger Zeit wird seitens der Bundesregierung geplant die Modernisierungsumlage von 11% auf 8% zu senken, beziehungsweise diese auf maximal EUR 3,00/m² zu beschränken. Ferner fordert die Fraktion der Linken und Grünen/Bündnis 90 einen Mietpreisstopp im Bestand, eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums der Mietspiegel auf 10 Jahre und eine Verschärfung der Mietpreisbremse. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), nach der die genannten Forderungen voraussichtlich dazu beitragen, dass Investitionen in Bestandsgebäude für Investoren schon bei leicht steigenden Zinsen deutlich unattraktiver werden. Bezüglich der geforderten
Mietpreisbremse verweist die Studie auf Erfahrungen unserer Nachbarländer, die zeigen, dass Vermieter dann zum Verkauf an Selbstnutzer tendieren und damit das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt deutlich reduzieren könnten. |