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Mit L.G. 9/2012 ist mit Wirkung 01.01.2014 auch für Südtirol die Ortstaxe (Kurtaxe) eingeführt worden. Der Tarif beträgt je nach Kategorie des Betriebes zwischen 0,70 und 1,30 Euro.
Diese Kurtaxe muss aus steuerrechtlichen Gründen auf dem Steuerbeleg (ricevuta fiscale) oder auf der Rechnung separat ausgewiesen und vom Gast kassiert werden. Sie unterliegt nicht der Mehrwertsteuer und der Stempelsteuer und es muss daher der Grund für die Befreiung von der Mehrwertsteuer angeführt werden.
Beispiel:
2 Tage Frühstückspension für 2 Personen 304,00 Euro
Ortstaxe, LG 9/2012
nicht steuerbarer Umsatz lt. Art. 15, DPR 633/1972 5,60 Euro
Summe 309,60 Euro
Der Betrag der Kurtaxe ist im Register der Tageseinnahmen in einer eigenen Spalte „nicht steuerbarer Umsatz“ einzutragen.
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