Deutscher Bundesgerichtshof bestätigt GmbH-Beurkundungen in Basel-Stadt

Beschluss vom 17. Dezember 2013

Nachdem schon im Jahre 2011 das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zulässigkeit der Beurkundung durch einen Notar in Basel-Stadt von Abtretungen über deutsche GmbH-Stammanteilen bestätigt hat, hat der deutsche Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 diese Praxis höchstrichterlich bestätigt.


Mit diesem Urteil steht verbindlich fest, dass jedes deutsche Registergericht (Handelsregister) eine aktualisierte Gesellschafterliste, die ein baselstädtischer Notar in der Folge einer von ihm beurkundeten Abtretung über Stammanteile an einer deutschen GmbH einreicht, in das jeweilige Register aufzunehmen hat. Alternativ kann auch ein Geschäftsführer die Gesellschafterliste einreichen.


Das Notariat von VISCHER mit seinen 11 baselstädtischen Notaren verfügt über langjährige praktische Erfahrung mit Beurkundungen im Zusammenhang mit der deutschen GmbH und ist auch mit der Einreichung von Gesellschafterlisten vertraut. Für Rückfragen steht Ihnen Notar
Dr. Roland M. Müller, LL.M. zur Verfügung (rmueller@vischer.com,
Tel. +41 58 211 33 00).

Autor

Dr, Roland Müller
Dr. Roland Müller, LL.M.

rmueller@vischer.com

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