Forward icon

Anträge zur Rückerstattung der IRPEF/IRES – Abzug IRAP Lohnkosten

,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es möglich ist, bei der Agentur der Steuereinnahmen einen Rückerstattungsantrag einzureichen, um die in den Jahren 2007 bis 2011 zu viel bezahlte  IRPEF/IRES aufgrund der (damals) nicht abzugsfähigen IRAP, welche sich auf die Personalkosten bezieht, zurückzuverlangen.
Es wurde nämlich festgelegt, dass die anteilige  IRAP, die sich auf die Personalkosten (inklusive freie Mitarbeit) bezieht von den Einkommenssteuern IRPEF/IRES abzugsfähig ist, sofern in den betreffenden Jahren Personalkosten angefallen sind.
Im folgenden werden wir auf einige Punkte näher eingehen:
• Die Voraussetzungen für den Rückerstattungsantrag
• Einreichemodalität (ausschließlich auf telematischen Wege)
• Einreichetermin

Prämisse
Der Art. 2, Buchstabe 1 der Notverordnung 201/2011, umgewandelt in Gesetz Nr. 214/2011 hat die Abzugsfähigkeit der IRAP von den Einkommenssteuern mit Wirkung ab der zum 31. Dezember 2012 laufenden Steuerperiode, erweitert, und zwar:
• Die anteilsmäßige IRAP, die  sich auf die Personalkosten (inklusive freie Mitarbeit) bezieht, abzüglich der Steuerabzügen, ist von den Einkommenssteuern abzugsfähig (analytischer Steuerabzug);
• Weiterer Pauschalabzug im Ausmaß von 10% der IRAP betreffend die Passivzinsen und gleichgestellten Spesen, abzüglich der Aktivzinsen und ähnlicher Erträge (Pauschalabzug).

Der Art. 4 der Notverordnung Nr. 16/2012 hat die Abzugsfähigkeit der anteiligen IRAP, welche sich auf die Personalkosten (inklusive freie Mitarbeit) bezieht, auch auf die Jahre 2007 bis 2011 erweitert (48 Monate rückwirkend ab 2012). Die Agentur der Einnahmen hat mit Verordnung Nr. 140973 vom 17.12.2012 das betreffende Modell mit den dazugehörigen Anleitungen zur Verfügung gestellt, mit welchem der Rückerstattungsantrag für die zu viel bezahlten Einkommenssteuern IRPEF/IRES auf telematischem Wege für die Jahre 2007 bis 2011 geltend gemacht werden kann.

Berechnung des IRPEF/IRES- Guthabens
Wie bereits erwähnt, gilt die Abzugsfähigkeit der anteiligen IRAP von den Einkommenssteuern auch für die Jahre 2007 bis einschließlich 2012 (rückwirkend 48 Monate ab 31.12.2012)

Bezugszeitpunkt der bezahlten IRAP
Berücksichtigt werden die getätigten IRAP-Zahlungen im betreffenden Zeitraum gemäß dem Kassaprinzip und nicht die periodengerechten Zahlungen gemäß dem Kompetenzprinzip.

Analytischer Steuerabzug und Pauschalabzug
Was die Berechnung des IRPEF/IRES-Guthabens anbelangt, so muss der Steuerpflichtige zuerst überprüfen, ob er für das entsprechende Jahr, für welches er die Rückerstattung beantragt, bereits den Pauschalabzug im Ausmaß von 10% der anteiligen IRAP, welche sich auf die Personalkosten und Passivzinsen bezieht, in Anspruch genommen hat. Ist dies der Fall, so müssen weitere,  folgende, Sachverhalte überprüft werden:
• Der Pauschalabzug  betrifft ausschließlich die anteilige IRAP an den Personalkosten;
• Der Pauschalabzug betrifft sowohl die anteilige IRAP an den Personalkosten als auch die Passivzinsen;
• Der Pauschalabzug betrifft ausschließlich die Passivzinsen.
Nur im ersten Fall muss der Steuerpflichtige bei der analytischen  Rückerstattung des Guthabens auch den Pauschalabzug berücksichtigen, den er bereits genossen hat.

Einreichetermin
Die Steuerpflichtigen, die beabsichtigen die Rückerstattung des IRPEF/IRES-Guthabens für die Jahre 2007 bis 2011 zu beantragen, dürfen nur das entsprechende  von der Agentur der Einnahmen zur Verfügung gestellte Modell (siehe Verordnung vom 17.12.2012) verwenden, welches  telematisch zu verschicken ist.
Die Erstattungsanträge sind in Südtirol spätestens bis 24. März 2013 einzureichen. Dies betrifft aber eigentlich nur die Steuerperiode 2007, denn für die folgenden Steuerperioden wird die  Abgabefrist nach der 48-Monate Regel berechnet, immer ausgehend von der Saldozahlung.

Einreichemodalität
Der Rückerstattungsantrag kann nur telematisch bei der Agentur der Einnahmen eingereicht werden.

Wir stehen Ihnen gerne für die Abfassung des Rückerstattungsantrages und bei Unklarheiten bezüglich der Thematik zur Verfügung.

Die interessierten Kunden sind gebeten unser Büro zu kontaktieren, damit wir die diesbezüglichen Kosten berechnen und mitteilen, und gegebenenfalls den  Antrag vorbereiten können.

Um ständig über verschiedene Neuigkeiten informiert zu sein besuchen Sie auch unsere Homepage vbc.bz.it.

Mit freundlichen Grüßen

VBC - team