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VISCHER bereit für elektronische BeurkundungDie Digitalisierung macht auch vor dem Notariat nicht halt. Am 1. Februar 2018 tritt die revidierte Verordnung des Bundesrats über die öffentliche Beurkundung in Kraft. Öffentliche Urkunden in elektronischer Form sind in der ganzen Schweiz und im internationalen Verhältnis gültig. Die Notare unserer Kanzlei sind alle eingerichtet, notarielle Urkunden in elektronischer Form zu erstellen. Damit wird es möglich, rechtswirksame Originalbelege für beurkundungsbedürftige Geschäfte in elektronischer Form, ohne Kopien auf Papier, aufzubewahren. Auch Urkunden früheren Datums, die heute noch in Papierform aufbewahrt werden, können für die künftige Aufbewahrung in elektronische Form übergeführt werden. Insbesondere grössere und internationale Unternehmungen, die ihre Archive nur noch in elektronischer Form betreiben, können davon profitieren. Die Einführung der elektronischen Beurkundung ist in unserer Kanzlei nur einer von vielen Meilensteinen auf dem Weg der Digitalisierung. Auch in vielen anderen Aspekten unterstützen und begleiten wir unsere Klienten bei den Herausforderungen der digitalen Transformation. In rechtlichen Fragen rund um Datenschutz, elektronische Zahlungsmittel, digitale Kommunikation, Medien, Immaterialgüterrechte, Internet-Handelsplattformen und vieles mehr beraten wir unsere Klienten regelmässig und mit viel Erfahrung. VISCHER - Your first choice when it comes to bits and bytes! Autor: Andreas C. Albrecht
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