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1. Die Golfanlage ist wieder offenMit Wirkung vom 09. Mai 2020 darf wieder Golf gespielt werden. Damit ist die fast achtwöchige Sperre der Sportplätze und damit auch der Golfanlagen in Hessen endlich wieder aufgehoben. Ab sofort gelten die in unserem letzten Newsletter beschriebenen Sonderregeln. Im Besonderen gilt: Es darf nur mit vorab Online gebuchten Startzeiten das Clubgelände und insbesondere der Platz betreten werden. Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Wir erinnern nochmals daran: 2. Mitgliederversammlung 2020 – Beschlussfassung im UmlaufverfahrenZur Erinnerung: Sie haben in den letzten Tagen die Unterlagen zur „Beschlussfassung im Umlaufverfahren“ entweder per Mail oder Post erhalten, ebenso die Abstimmungsunterlagen. Mit gleicher Mail/Post wurden Ihnen ebenfalls die Präsentationen/Unterlagen zugeschickt, die auch im Rahmen der Mitgliederversammlung präsentiert worden wären. Vorstand und Beirat haben in dem Informationspapier ausführlich dargelegt, warum dieses Verfahren an Stelle der Mitgliederversammlung gewählt wurde. Wir möchten Sie hiermit nochmals auffordern, Ihre satzungsgemäßen Vereinsrechte in dieser besonderen Situation wahrzunehmen und an der Beschlussfassung im Umlaufverfahren teilzunehmen. Ein gültiges Ergebnis kommt nur zustande, wenn 50% der stimmberechtigten Mitglieder am Verfahren teilnehmen. Bitte senden Sie Ihre Abstimmungsunterlagen per Post zurück: 3. Erweiterte Platzregeln
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