Nr. 2 / 2018 Expertenratschlag für Altersfragen Heute zum Thema: Was sind Betreuungsgutschriften? Von den rund 1.5 Millionen* in der Schweiz lebenden Senioren sind knapp 6 %* in einem Alters- oder Pflegeheim. Die grosse Mehrheit der Senioren verbringt den Lebensabend so lange wie möglich im eigenen Zuhause. Der Wunsch, in vertrauter Umgebung in Würde zu altern und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist gross. Aber was tun, wenn im Alter Unterstützung und Hilfe gebraucht werden, um das Leben mit der wohlverdienten Lebensqualität zu geniessen? Die Bedürfnisse von älteren Menschen sind unterschiedlichster Natur. Dementsprechend sind auch die Angebote und Möglichkeiten der Unterstützung vielschichtig, wie der Ratgeber „Im Alter zuhause leben“ von Home Instead aufzeigt. Wussten Sie z.B., dass Sie als pflegende Angehörige Betreuungsgutschriften beantragen können? *Quelle: BFS, Bundesamt für Statistik 2016 Betreuungsgutschriften Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, kann in der eigenen Pension davon profitieren, wenn die Betreuungsgutschrift rechtzeitig und im Voraus bei der AHV-Stelle beantragt wurde. Diese Gutschriften werden nicht in Form von Geldleistungen ausbezahlt, sondern wirken sich auf die eigene AHV-Rente aus. Die Höhe der eigenen Rente lässt sich dadurch steigern. 1. Die gepflegte Person muss ein Verwandter sein (Eltern, Grosseltern, Ehegatten). 2. Sie muss pflegebedürftig sein, d. h. eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen. 4. Die betreute Person darf nicht weiter als 30 km bzw. eine Stunde entfernt wohnen. 5. Diese Betreuungssituation muss an mindestens 180 Tagen im Jahr gegeben sein.
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Im nächsten Expertenratschlag informieren wir über: "Sicherheit im Alter" Das Wohnumfeld sicher gestalten
Wir sind für Sie da. Damit es Ihnen zuhause an nichts fehlt!
David Aegerter und das Home Instead Team |