ig tanz ost, März 2020

02/20

 
 

Corona-Massnahmen im ig-Jubiläumsjahr

 

News

EIN AUSSERORDENTLICHER FRÜHLING

 

Die Tage klären sich, die Blätter spriessen allmählich und die Sonne wird wärmer. Doch so recht will das übliche Frühlingsgefühl nicht aufkommen, die aktuellen Geschehnisse halten uns in Bann und verunsichern, wir müssen uns in jeglichen Sparten des gesellschaftlichen Lebens neu orientieren und organisieren.

 

Wie sich Neuigkeiten und Massnahmen überschlagen, so kursieren und häufen sich Petitionen, Formulare und Leitfäden.

In dieser Informationsflut möchten wir mit diesem Newsletter versuchen, euch einen sauberen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zu geben. Es folgen Informationen für TänzerInnen, ChoreografInnen, TanzpädagogInnen, TanzliebhaberInnen und Tanzschulen.

 

 

DAS TANZFEST 2020 – WE'LL BE BACK IN 2021!

Gemeinsam mit allen beteiligten Städten und Reso wurde schweren Herzens entschieden, dass das gesamtschweizerische Festival und damit auch das Tanzfest St. Gallen abgesagt werden muss. Selbst wenn die Massnahmen des Bundes in den kommenden Wochen gelockert werden, so bleiben viele Partnerinstitutionen geschlossen und die Kompanien, Tanzschulen und Beteiligten sind nicht mehr in der Lage, ihre Auftritte angemessen vorzubereiten.

 

Das vielversprechende Programm der Jubiläumsausgabe (10 Jahre!) stand bereits und wir waren bereit für den Endspurt der Vorbereitungen... Doch Motivation und Ideen bleiben uns erhalten fürs 2021!

 

 

PROFITRAINING

Den Massnahmen des Bundes entsprechend kann auch unser Profitraining zurzeit nicht stattfinden. Dass wir die ausfallenden Stunden unseren Tanzpädagoginnen dennoch vollumfänglich zahlen versteht sich für uns von selbst. 
Als ig tanz ost wissen wir um die prekären Arbeitsbedingungen, in denen Tanzschaffende schon in normalen Zeiten arbeiten.

 

Sie gehen einer wichtigen Tätigkeit nach, die es ernst zu nehmen gilt wie jeder andere Beruf auch: Fallen ihre Honorare/Löhne weg, entziehen wir ihnen damit die Existenzgrundlage. Wir appellieren an alle Arbeit- und Auftraggebenden von Tanzschaffenden, es uns gleich zu tun.

 
 

Corona-Virus (COVID-19)

AN ALLE: DIGITALE STIMME ERHEBEN

Petition für die Errichtung eines Fonds für Lohnausfälle

 

Gerne weisen wir darauf hin, dass eine Petition gestartet wurde, mit der die Errichtung eines Fonds für Lohnausfälle in der Showbranche gefordert wird. Wir empfehlen allen, diese Petition zu unterschreiben, um mit einer gemeinsamen, starken Stimme für die Beschäftigten in den darstellenden Künsten einzustehen. Zur Petition geht es hier.

(Deutsche Version des Textes findet ihr, wenn ihr runterscrollt)

 

An Tanzschulen: Entschädigung für Erwerbsausfälle

 

Corona Erwerbsersatzentschädigung über die AHV-Ausgleichskassen für Selbständigerwerbende sowie Angestellte: Meldet euch bei der AHV-Ausgleichskasse für den Bezug von Taggeld im Erwerbsausfall (EO) an. Das Taggeld wird auf der Basis des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung berechnet und beträgt 80% dieses Einkommens, aber max. CHF 196.- pro Tag. Die ausbezahlten Beiträge müssen nicht zurückbezahlt werden, sind aber voraussichtlich als Einkommen zu versteuern. Alle Informationen und das Formular findet ihr hier.

 

KULTURSCHAFFENDE

Datenerfassung: Gagenausfälle wegen Coronavirus

 

Sonart, der Verband der Schweizer Musikschaffenden, hat dankenswerterweise eine Umfrage zu Gagenausfällen initiiert, an welcher sich alle Kulturverbände beteiligen sollen. Hast du Gagenausfälle durch abgesagte Engagements (Konzerte, Tanz- oder Theateraufführungen, Shows, Performances) wegen dem Corona-Virus? Trage sie unbedingt in in dieses Formular ein.

 

Soforthilfe durch Suisseculture Sociale

 

Freischaffende Künstler*innen können Anspruch auf Beiträge zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten anmelden, soweit diese nicht über die neue Entschädigung für Erwerbsausfall (Taggelder EO, s. unten) sichergestellt sind. Für die Vergabe hat der Bund Suisseculture Sociale beauftragt. Die Nothilfebeiträge müssen nicht zurückbezahlt werden. Alle Informationen dazu nächstens auf: www.suisseculture.ch

 

Ausfallentschädigung durch Kantone

 

Kulturschaffende können bei den Kantonen um eine Entschädigung für den finanziellen Schaden ersuchen, der ihnen durch die Absage oder die Verschiebung von Veranstaltungen entsteht. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80% des finanziellen Schadens.


Im Bereich der Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen hat der Bundesrat die Kantone als zuständige Stellen bezeichnet. Bei Fragen und/oder konkreten Anliegen, könnt ihr euch an die zuständigen Stellen in eurem Wohnkanton wenden.

 

KULTURINSTITUTIONEN & -UNTERNEHMEN

Kurzarbeit

 

Melde deine Angestellten für Kurzarbeitszeitentschädigung an. Dank eigens der Corona-Situation angepasster Regelungen können z.B. auch Freelancer in Kulturprojekten und Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen angemeldet werden. Weitere Informationen findet ihr hier.

 

Soforthilfe & Ausfallentschädigung durch Kantone

 

Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, zum Beispiel Stiftungen, können im Bereich der Soforthilfe rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität beantragen. Ausserdem kann um Ausfallentschädigung ersucht werden, welche höchstens 80% des finanziellen Schadens deckt. 

Im Bereich der Soforthilfe für Kulturbetriebe wie auch bei der Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen hat der Bundesrat die Kantone als zuständige Stellen bezeichnet. Bei Fragen und/oder konkreten Anliegen, könnt ihr euch an die zuständigen Stellen in eurem Wohnkanton wenden.

 

 

BERATUNG & ANLAUFSTELLEN

 

Der Berufsverband Danse Suisse vertritt die Interessen sowohl der professionellen Tänzer*innen und Choreograf*innen, als auch der Tanzpädagog*innen und Tanzvermittler*innen schweizweit und vernetzt. Danse Suisse informiert laufend über die möglichen Massnahme und gibt konkrete Empfehlungen ab. Hier könnt ihr den Newsletter von Danse Suisse abonnieren

 

Selbstverständlich sind auch wir wie stets als Anlaufstelle, Unterstützungs- und Beratungsteam für euch da. Meldet euch bei Fragen per Mail oder telefonisch, wir sind mittwochs/donnerstags erreichbar.

 
 

Mitglieder-Infos

POSTVERSAND

 

Wir möchten den Versand auf eure Bedürfnisse zuschneiden: Für den Fall, ihr habt das Couvert bis anhin erhalten, geöffnet und den Inhalt unbeachtet in das Altpapier geworfen, meldet doch den Postversand hier per Mail ab, so können wir gemeinsam Papier sparen. Herzlichen Dank!

 

MITGLIED WERDEN

 

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Kontakt

 

ig tanz ost
Geltenwilenstrasse 21
9000 CH-St.Gallen

 

 

 

 

Kontakt für Termin / Beratung / Kafischwatz

unter sekretariat@igtanz-ost.ch oder unter 078 634 02 06 (Mi/Do).

 

 
 

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