Nr. 1 / 2019 Expertenratschlag für Altersfragen Heute zum Thema: 24 Stunden Betreuung - Live In Betreuung
Viele Familienangehörige entscheiden sich für eine 24 Stunden Betreuung für Ihre Eltern. Grundsätzlich eine gute Möglichkeit, um dem Wunsch der Senioren, zuhause in den eigenen vier Wänden zu bleiben, nachzukommen. In den letzten Jahren ist aber ein regelrechter "Dschungel" im Bereich der 24 Stunden Betreuung entstanden. In der Preisspanne von CHF 1’990 bis CHF 35’000.- im Monat ist alles vorhanden und jeder Anbieter wirbt mit ähnlichen Verkaufsargumenten. Wir von Home Instead Seniorenbetreuung empfehlen, genau abzuwägen, ob überhaupt eine 24 Stunden Betreuung benötigt wird. Oftmals kann durch eine gut organisierte Tagesstruktur mit wenigen Stunden Unterstützung pro Tag, mit professionellen Betreuungsdiensten wie Home Instead ergänzt mit z.B. Spitex oder Tagesstätten, aber auch durch integrierte Familienmitglieder oder Nachbarn, der Wunsch zuhause zu bleiben, genauso gut erfüllt werden. Falls eine 24 Stunden Betreuung, z.B nach einem Spitalaufenthalt unumgänglich ist, sollte abgeklärt werden wie lange eine solche notwendig ist. Beachten Sie, dass Sie sich nicht vertraglich zu langen Kündigungszeiten verpflichten. Zudem gibt es klare gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Gerne haben wir Ihnen nachstehend einige Informationen dazu zusammengestellt.
Rechtliche Situation Ein Unternehmen benötigt eine Vermittlungsbewilligung, wenn es Betreuerinnen vermittelt und der Haushalt mit diesen einen Arbeitsvertrag abschliesst. Eine Zulassung für Personalverleih ist Voraussetzung, wenn eine Firma die Betreuerinnen selber anstellt und an einen Haushalt verleiht. In beiden Fällen reicht eine kantonale Bewilligung für die Vermittlung von Betreuerinnen mit Niederlassung in der Schweiz. Rekrutiert ein Unternehmen die Betreuerinnen im Ausland, braucht es zusätzlich eine Bewilligung vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Das SECO bietet diesbezüglich im Internet eine Kontrollmöglichkeit an. Nach Eingabe des entsprechenden Firmennamens erscheinen dort Informationen über die kantonalen (CH) oder SECO-Bewilligungen (CH/Ausland). Firmen, die dort nicht erscheinen, arbeiten laut SECO illegal. Wer für Angehörige Dienste eines illegal arbeitenden Unternehmens in Anspruch nimmt, kann gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit Bussen bis zu CHF 40’000 bestraft werden. Das aber nur, wenn es den Auftraggebern bewusst war, dass der Betrieb eine Bewilligung benötigt. Bei Firmen wie Get Care drohen laut Ueli Greub, Leiter Vermittlung und Verleih beim SECO, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern wegen Schwarzarbeit. Von diesem Unternehmen seien schon verschiedentlich Frauen aufgefallen, die ohne Bewilligung und Anmeldung in der Schweiz gearbeitet haben. Nach der EU-Osterweiterung und mit der damit verbundenen Personenfreizügigkeit in den Jahren 2004, 2007 sowie 2013 erhalten Menschen aus Ländern mit tiefem Lohnniveau leichter Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt. In der 24 Stunden Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in der Schweiz nehmen seither günstige Angebote mit Betreuerinnen aus Polen, der Slowakei und anderen Ländern zu. Das SECO meldet entdeckte Missbräuche den Strafverfolgungsbehörden. Pflegerische Tätigkeiten Es muss beachtet werden, dass es eine kantonale Bewilligungen benötigt, falls eine Mitarbeiterin über eine Organisation pflegerische Tätigkeiten ausübt. Hier finden Sie mehr Informationen:
Hier finden Sie nützliche rechtliche Informationen: - Allgemeine Informationen SECO
Aus der Presse: - Krumme Geschäfte mit billigen Pflegekräfte
Im nächsten Expertenratschlag informieren wir Sie über: Einsamkeit im Alter
Wir sind für Sie da. Damit es Ihnen zuhause an nichts fehlt! David Aegerter und das Home Instead Team |