Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, da sich die Fragen zu Fristen der eAU und anderer KIM-Komponenten häufen, finden Sie in diesem Newsletter noch einmal alle für Sie wichtigen Fakten. Richtig ist, dass zum 01.07.2022 die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verwendet werden MUSS. Um Kürzungen durch die KV zu vermeiden, sollten Sie also jetzt handeln, sofern Sie kassenärztlich tätig sind, und die Umstellung noch nicht vorgenommen haben. Bezüglich der Probleme beim Einlesen mit Orga-Lesegeräten gibt es nun auch gute Neuigkeiten: die Aufsatzgeräte "Orga Protect" sind nun in Ihrem I-Motion Kundenportal erhältlich und die KV hat die Erstattung der Kosten bewilligt. Herzliche Grüße Ihr FSD-Team Hier die aktuellen Stufen: eAU Schritt 1 seit 01.10.2021:
Ab 01.07.2022 ist Schritt 1 für alle Kassenärzte Pflicht! eAU Schritt 2: ab 01.01.2023: Die elektronische Übermittlung der AU-Daten an den Arbeitgeber durch die Krankenkassen wird ab dem 01.01.2023 verpflichtend sein, die Pilotphase läuft bereits. Der Ausdruck auf weißem Papier in der Praxis soll weiterhin möglich sein. Digitales Anwendertreffen der medatixx zur eAU Welche Vorbereitungen sind für den Umstieg auf die eAU erforderlich? Was sind die technischen Voraussetzungen? Was muss die Praxissoftware können? Welche Herausforderungen und Vorteile bringt die TI-Anwendungen? In meet medatixx, dem kostenfreien digitalen Anwendertreffen, bekommen Sie Antwort auf diese und weitere Fragen. Das nächste digitale Anwendertreffen zur eAU findet statt am: |