![]() Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, Die ePA ermöglicht die umfassende Dokumentation medizinischer Daten. Sie ist für alle Patientinnen und Patienten geeignet, erleichtert jedoch besonders bei chronisch Kranken oder komplexen Krankheitshistorien die Dokumentation und die Verfügbarkeit der Dokumente für alle behandelnden Leistungserbringer. Je intensiver die ePA von Patienten und Ärzten sowie Psychotherapeuten genutzt wird, desto höher ist der Mehrwert für den gesamten Behandlungsprozess.
Wichtig für MFAsDie ePA für alle kann auch durch das Praxispersonal befüllt und gepflegt werden. Medizinische Fachanagestellte können bereits an der Anmeldung die ePA auf aktuelle Befunde prüfen und sie gegebenenfalls in die Praxissoftware herunterladen. Dies kann zum Beispiel bei Laborbefunden, Befundberichten von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen oder Krankenhaus-Entlassbriefen sinnvoll sein. Außerdem können beispielsweise Fragen rund um die Zugriffsdauer der Praxis auf die ePA mit dem Patienten geklärt werden. Explizit nicht zu den Aufgaben der Ärzte und Ärztinnen sowie der Medizinischen Fachangestellten (MFAs) zählen das Befüllen der ePA mit Altbefunden oder der gesamten Krankheitshistorie. Sollte dies von einem Patienten gewünscht werden, so ist dies Aufgabe der Krankenkasse. Ebenso ist ein Ausdrucken der gesamten ePA oder einer Vielzahl von Dokumenten – mit Ausnahme des elektronischen Medikationsplans – nicht im Versorgungsalltag der ärztlichen Praxis vorgesehen. Aus der Praxissoftware werden KEINE Abrechnungsdaten in die ePA für alle übertragen. Aber: Die Krankenkassen stellen - jeweils in unterschiedlicher Detailtiefe - Abrechnungsdaten nebst Diagnosen in die ePA für alle ein, wenn die oder der Versicherte nicht widerspricht. Die Abrechnungsdaten sind bei Nutzung der ePA-App für die Versicherten sichtbar. Ihr FSD Team |