"TI as a Service" - das TI- Anschlussversprechen von medatixx & eRezept Lernvideos
Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, mit Ihrem Update zum Quartal 4/2023 erfolgen die ersten Schritte in Ihr „TI as a Service“-Angebot.
Die Ziele sind, dass: - Sie stets über aktuelle TI-Komponenten verfügen
- die aktuelle Firmware auf den TI-Komponenten installiert ist
- alle verpflichtenden Fachmodullizenzen auf dem Konnektor vorhanden sind
- Sie beim Ablauf von SMC-KTs automatisch Ersatzkarten erhalten.
Was bleibt für Sie zu tun? - Bitte installieren Sie dazu das Update und gegebenenfalls weitere Service-Packs. Mit dem dann verfügbaren Monitoring werden die Versionsstände Ihrer TI-Komponenten überprüft.
- Achten Sie auf Meldungen zu Aktualisierungen in Ihrem Praxisprogramm, bis alle Aktualisierungen im Hintergrund ablaufen, müssen wir noch an der einen oder anderen Stelle unterstützen.
- Praxisausweis SMC-B: dieser wird nicht von I-Motion zur Verfügung gestellt. Bitte behalten Sie die Laufzeiten im Blick und bestellen Sie bei Ihrem Anbieter rechtzeitig Ersatz. Unsere Techniker nehmen den Austausch mit Ihnen gemeinsam vor.
- Arztausweis eHBA: hier gilt dasselbe wie für die SMC-B-Karte.
Ein Hinweis zum Schluss: Kunden die kein „TI as a Service“ haben, sorgen selbst für die Aktualisierung Ihrer Telematikinfrastruktur.
Wichtiges zum eRezept - verpflichtend zum 01.01.2024
- Eine bundesweit verpflichtende Nutzung des eRezepts ist vom Gesetzgeber ab 1. Januar 2024 vorgesehen.
- Das Vorliegen der Anwendung eRezept ab 1. Januar 2024 ist Voraussetzung für den Erhalt der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung.
- Für Praxen ist es sinnvoll, sich bereits vor der verpflichtenden Nutzung ab 01.01.2024 mit dem eRezept vertraut zu machen und die Prozesse in der Praxis entsprechend anzupassen.
- Das eRezept gilt zunächst für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zulasten der GKV abgerechnet werden. Die stufenweise Digitalisierung weiterer Rezepte wie Betäubungsmittel, T-Rezepte sowie Heil- und Hilfsmittel ist in Planung.
- Die Übermittlung des eRezepts erfolgt über die Telematikinfrastruktur.
- Die Rezeptinformationen sind in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt abgelegt und können von berechtigten Apotheken mittels eines Datamatrix-Codes oder der eGK des Patienten abgerufen werden.
- Nur Personen, die sich per elektronischem Heilberufsausweis an der TI anmelden und als Apothekerin oder Apotheker ausweisen können, haben die Möglichkeit, das eRezept zu lesen und zu verarbeiten.
- Seit Juli 2023 sollen alle Apotheken in der Lage sein, das eRezept über die eGK abzurufen.
- Nach §360 Absatz 9 SGB V hat der Patient die Wahlmöglichkeit zwischen der Bereitstellung der Verordnung durch einen Ausdruck in Papierform (Stylesheet) oder auf dem elektronischen Weg (eRezept-App der gematik oder elektronische Gesundheitskarte).
- Zum digitalen Empfang des Rezeptcodes auf dem Smartphone des Patienten ist die App „Das E-Rezept“ der gematik notwendig. Für die Nutzung der App müssen sowohl Smartphone wie eGK NFC-fähig sein und für die eGK muss eine PIN vorliegen.
- Das eRezept kann je nach Wunsch des Patienten über die eGK in Apotheken vor Ort, sowie mittels
Papierausdruck oder eRezept-App in Apotheken vor Ort oder in Online-Apotheken eingelöst werden.
- Auch PKV-Versicherte sollen zukünftig das eRezept nutzen können. Details regelt der PKV-Verband.
Um Ihnen den Einstieg zum eRezept zu erleichtern, bietet medatixx über die E-Learningplattform Lernvideos an.
Ausstellen, signieren, versenden, stornieren... hier können Sie bei Bedarf auf gute Anleitungen zugreifen. akademie.medatixx.de Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Ihr FSD-Team
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