Telematikinfrastruktur - Änderungen ab Juli 23 & IT Sicherheit

 
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Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,
 

zum 01. Juli 2023 tritt die neue TI-Finanzierungsvereinbarung in Kraft. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Was soll sich ändern?

Die bisherigen Einmalpauschalen und Quartalspauschalen werden in der neuen Vereinbarung durch Monatspauschalen abgelöst.
Nach der nun vom BMG festgelegten Ersatzvormaßnahme erhalten Praxen monatlich eine Pauschale, die sich aus der Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten pro Monat (bezogen auf 5 jahre) berechnet.

Die Höhe der Pauschale ist von der Praxisgröße abhängig.  Genaue Informationen dazu, bekommen sie auf der Homepage der
KBV.

Denke Sie in diesem Zuge auch an Ihre IT Sicherheit!

Herzliche Grüße

Ihr FSD-Team

 
 
 

IT-Sicherheitscheck nach § 75B SGB V mit Hardware Firewall & Monitoring durch SERVEREYE

  • Seit dem 01.04.2021 gilt die IT Sicherheitsrichtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Unsere Techniker führen gerne für Sie eine Analyse und Bewertung des IST-Zustandes Ihrer Praxis-IT (Sicherheitsmaßnahmen) vor Ort durch.

  • Viele Punkte der IT-Sicherheitsrichtlinie, die ab 2022 erfüllt sein müssen, lassen sich nur durch eine Hardwarefirewall abdecken. Erst hinter dieser Firewall wird dann das eigentliche Praxisnetz aufgespannt. Auch die Internetzugriffe können dadurch filigraner gesteuert werden.
     
  • SERVEREYE ermöglicht uns Störungen oder Probleme durch eine Benachrichtigiungsfunktion rechtzeitig zu erkennen und im schlimmsten Fall einen total Ausfall in der Praxis vorzubeugen. Sollte zum Beispiel keine Datensicherung erfolg sein, würde das System direkt eine Info an Sie oder uns schicken. Mit dieser Maßnahme wird eine deutlich erhöhte Sicherheit in ihrem Praxisnetz realisiert.

Wir erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles und unverbindliches Angebot.
 

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Konnektortausch & TI as a Service als Rumdum-sorglos-Paket

TI as a Service: Alternative zur Konnektor-Austauschbestellung bieten jetzt auch Medatixx und I-Motion.  Als zusätzliche Wahlmöglichkeit neben der Einmalfinanzierung können Sie im Rahmen des notwendigen Konnektor-Austauschs ab sofort auf „TI as a Service“ umsteigen.

Dazu wird Bestandskunden der TI-Anschluss zum monatlichen Festpreis zur Verfügung gestellt, Einmalzahlungen entfallen. Während der vom Kunden wählbaren Vertragslaufzeit – zwischen einem und sechs Jahren – stellen medatixx und I-Motion sämtliche Module zu den gesetzlich verpflichtenden TI-Fachdiensten für die Nutzung zur Verfügung. Hierbei geltende gesetzliche Fristen werden eingehalten.

Die Betreuung des TI-Anschlusses übernehmen ebenfalls medatixx und I-Motion: Dazu zählen der Austausch sowie die Verlängerung des auslaufenden Konnektor-Zertifikates – ebenso wie der Ersatz durch neue Technologien. Die Praxis bleibt so stets auf dem aktuellen Stand.

Aktion:  Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der I-Motion GmbH wird ein Rabatt auf das Angebot gewährt. Dessen Höhe richtet sich nach der Vertragslaufzeit und gilt sowohl für die Monatspauschale als auch optionale Zusatzbestellungen – zum Beispiel für stationäre oder mobile Kartenterminals.

„Mit ,TI as a Service‘ bieten wir ein Rundum-sorglos-Paket für unsere Kundinnen und Kunden an. Diese legen die Betreuung ihres TI-Anschlusses in unsere Hände und können sich voll und ganz auf die Behandlung ihrer Patientinnen und Patientinnen konzentrieren“, so Jens Naumann, Geschäftsführer von medatixx.

 
 
 

eRezept und eGK: kein Software-Update in der Arztpraxis notwendig

in aktueller Beschluss der gematik-Gesellschafterversammlung sieht den flächendeckenden Start des eRezepts mit sofortiger Wirkung vor. Zudem soll Ende Juli das Einlösen von eRezepten mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in der überwiegenden Mehrheit der Apotheken möglich sein.

 
 
 
 

Kein Handlungsbedarf für Arztpraxen

Die eRezept-Funktionalität in den Praxissoftwarelösungen von medatixx ist bereits seit dem ersten Quartal 2022 verfügbar. Hinsichtlich der jüngst eingeführten Einlösbarkeit von eRezepten in der Apotheke mittels eGK ändert sich für die Anwenderinnen und Anwender der medatixx nichts. Ein Software-Update in der Arztpraxis ist hierfür nicht notwendig. eRezepte können, wie gewohnt, ausgestellt werden.

Umfangreiche Informationen zum eRezept

Wie das eRezept in einer medatixx-Praxissoftware umgesetzt ist, zeigen die zahlreichen E-Learnings der medatixx-akademie unter medatixx-akademie.de. Darüber hinaus bietet dip, das Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis, alles Wissenswerte rund um das eRezept.
 

 
 
 
 
 
 
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