Wichtige Informationen zur elektronischen Patientenakte ePA

 
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eHBA
 

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

die Umsetzung der digitalen Anwendungen schreitet nun mit großen Schritten voran. Bereits seit dem 01.07.2021 müssen Arztpraxen laut § 341 Abs. 6 SGB V die elektronische Patientenakte anbieten können. Momentan kontaktiert die KV jene Praxen, die mit der letzten Quartalsabrechnung keine Meldung über ihre ePA-Fähigkeit gemacht haben. Diese haben dann die Möglichkeit, die gegebenen Voraussetzungen nachzuweisen, andernfalls greift eine entsprechende Budgetkürzung. 

In diesem Newsletter beschreiben wir Ihnen, wie Sie bei I-Motion Ihren Bestellstatus überprüfen können und gegebenenfalls die Bestellung ausführen können. Weitere Informationen zur Anwendung in Ihrem Praxisprogramm finden Sie in Ihren Updateschreiben, bitte lesen Sie diese immer aufmerksam.

Ihr FSD-Team

 
 
 

Umsetzung der ePA für medatixx-Kunden

Bei medatixx-Kunden mit den Programmen x.concept, x.comfort oder medatixx erfolgte die Umsetzung der ePA:

  • zum einen mit der Implementierung der Funktion in Ihrem Praxisprogramm, dies erfolgte bereits mit den letzten Quartalsupdate,
  • zum anderen ist ein Upgrade Ihres TI-Konnektors erforderlich. Wenn Sie Ihren Konnektor über medatixx beziehungsweise I-Motion bestellten, haben Sie von März bis Mai 2021 hierzu mehrere Schreiben erhalten.
  • Zur Nutzung brauchen Sie außerdem einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA).

Wie sehe ich, ob ich bestellt habe?

  • loggen Sie sich in Ihr I-Motion Kundenportal ein
  • dort sehen Sie Ihre Bestellungen und entsprechende Lieferavis
  • ist die Bestellposition ePA vorhanden, sehen Sie dort ebenfalls, ob die Lizenz auf dem Konnektor erfolgreich installiert wurde
  • sollten Sie keine E-Mail von I-Motion erhalten haben überprüfen Sie unter "Kontaktdaten zur sicheren Lieferkette und weitere wichtige Daten", ob unter "E-Mail-Adresse für wichtige TI-Infos" die korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt ist

Wie bestelle ich die ePA?

Sollten Sie noch nicht bestellt haben, können Sie dies unter diesem Link nachholen:

Bestellformular I-Motion

 

Wie nutze ich die ePA?

Im Informationsportal zur Digitalisierung in der Praxis "dip" hat die medatixx alle wichtigen Informationen zur ePA für Sie übersichtlich gesammelt:
https://dip.medatixx.de/e-health/elektronische-patientenakte

Was muss der Patient tun?

Wichtig für Sie: Nur Krankenkassen dürfen eine ePA für ihre Versicherten anlegen. Ärztinnen und Ärzte sind auf Wunsch des Patienten nach § 346 Abs. 1 SGB V allerdings verpflichtet, ihn bei der Befüllung und Pflege der ePA zu unterstützen. Dies muss nicht zwingend persönlich erfolgen, sondern kann auch an das Praxispersonal delegiert werden. Die Verpflichtung zur Unterstützung gilt dabei immer nur für den aktuellen Behandlungskontext und ist ausschließlich auf medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung beschränkt.

Informationen finden Ihre Patienten auf folgenden Webseiten:

Bundesgesundheitsministerium

Gematik

 

 
 
 
 
 
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