Sondernewsletter - Kartenterminalaufsätze ORGA Protect

 
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Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

seit Monaten beschäftigt uns alle das Thema Kartenlesegeräte, insbesondere die Problematik der elektrostatischen Entladung, welche die Geräte zum Absturz bringt.
Mit dem Orga Protect hat der Hersteller nun ein Lösungsangebot auf den Markt gebracht.

ORGA Protect - was ist das?
ORGA Protect ist ein Zubehörprodukt von Ingenico für Orga-Lesegeräte, welches auf dem Kartenslot Ihres ORGA 6141 installiert wird. Dadurch wird die Ausfallsicherheit Ihres Terminals erhöht. Zum Einen schützt das Orga Protect Ihr Lesegerät vor dem Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten in das Innerer der Kartenterminals.  Zum Anderen sorgt der Aufsatz für eine Entladung der Versichertenkarte vor dem Einlesen, sodass die insbesondere im Winter auftretende elektrostatische Entladungen für Sie künftig kein Problem mehr darstellt.

Herzliche Grüße

Ihr FSD-Team

 
 
 

Wo bestelle ich ORGA Protect?

Am besten und schnellsten bestellen Sie ORGA Protect über Ihr I-Motion Kundenportal. Dazu melden Sie sich bei I-Motion mit Ihren persönlichen Daten an und gehen wie folgt vor:

  1. Kunden-Center auswählen
  2. Verlauf
  3. Bestellung von TI Zusatzkomponenten (hier können Sie das ORGA Protect zum Preis von einmalig: 25,90 € netto direkt verbindlich bestellen)

Sie bekommen im Anschluss eine Email mit der Bestellbestätigung.

Zum I-Motion Kundenportal

Wer trägt die Kosten?
 
Die Kosten werden von der KV erstattet. Darauf haben sich die KBV und GKV Spitzenverbände geeinigt.
Der vereinbarte "Kartenterminal-Zuschlag" beträgt pauschal 35,46€ für Bruttokosten und Versand. Bei größere Praxen mit mehreren Kartenterminals ist die Pauschale entsprechen höher:

  • bis zu 3 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis    35,46 Euro
  • 4 bis zu 6 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis    66,28 Euro
  • mehr als 6 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis    97,10 Euro

Berechtigt sind alle Praxen, die bis September 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind.

Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer KV.   

 
 
 
 
 
 
 
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