Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, ein möglichst umfassendes Bild über die Gesundheit der eigenen Patientinnen und Patienten zu bekommen, ist sehr wichtig für die medizinische Behandlung. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bekommen Ärztinnen und Ärzte genau dieses Bild schnell und unkompliziert – ohne unnötige Doppeluntersuchungen durchzuführen oder Dokumente bei anderen Einrichtungen anfordern zu müssen. In der ePA können medizinische Dokumente, wie Arztbriefe und Befunde, hinterlegt werden. Die Patientinnen und Patienten haben die Unterlagen so immer zusammen und die, die sie medizinisch behandeln, sind bestens informiert. Die ePA dient als digitaler Speicherort für behandlungsrelevanten Informationen (z.B. Medikationsinformationen, Arztbriefe oder Befunde). Ab dem 15.01.2025 wird die elektronische Patientenakte von den gesetzlichen Krankenkassen automatisch bereitgestellt, sofern der/die Versicherte dem nicht gegenüber der Krankenkasse widersprochen hat (Opt-out). Versicherte können sich die ePA-App ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung auf ein geeignetes Endgerät herunterladen. Die ePA-App hilft bei der Administration der ePA (bspw. einsehen von Daten und Dokumenten, hinzufügen neuer Dokumente, einrichten oder entziehen einer Zugriffsbefugnis für Leistungserbringerinstitutionen). Sie ist auch möglich von der ePA zu profitieren, ohne die ePA-App selber aktiv zu nutzen. Um auf die ePA eines Versicherten zugreifen zu können, brauchen an die TI angeschlossene Leistungserbringerinstitutionen ein Softwareupdate ihres Primärsystems Praxisverwaltungssystem (PVS), Krankenhausinformationssystem (KIS) und Apothekenverwaltungssystem (AVS). Bestimmte Dokumente in der ePA, darunter der Arztbrief, erfordern eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) per elektronischem Heilberufsausweis (HBA). Ihr FSD Team |