c-alm BVG Update Q1 2014

Mit dem quartalsweise erscheinenden c-alm BVG Update stellen wir unseren Kunden einen Marktrück- und ausblick zu den in der 2. Säule meistverbreiteten Anlagekategorien zur Verfügung. Weiter dokumentieren wir kurz und bündig ausgewählte, aktuelle Entwicklungen bezüglich ihrer Relevanz für Ihre Vorsorgeeinrichtung. 

In der vorliegenden Ausgabe thematisieren wir neben dem Rück- und Ausblick auf die Märkte folgende Punkte:

Wir hoffen, dass das c-alm BVG Update das von Ihnen genutzte Informationsangebot abrundet und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

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Finanzmärkte

Im Allokationsprozess eines Investors stellen die Rendite- und Risikoprognosen der globalen Anlageklassen eine zentrale Inputgrösse dar. Entsprechend gross ist das Bedürfnis der Investoren nach zuverlässigen und qualifizierten Daten. Mit AUGUR stellt die c-alm ihren Kunden ein breit abgestütztes und fundiertes Tool für langfristige Rendite- und Risikoprognosen zur Verfügung.

Marktrückblick 

Marktrückblick


Marktausblick

Marktausblick
   AUGUR vereint für 46 Anlagekategorien Prognosen basierend auf drei verschiedenen Ansätzen: historische Prognosen, c-alm Fundamentalprognosen, c-alm Konsensusprognosen.
  • Die historischen Prognosen  basieren auf monatlichen Zeitreihen und werden für verschiedene Zeitfenster ausgewiesen (hier: ◊ = 20 Jahre).
  • Die Fundamentalprognosen (Δ) stellen die langfristige Kapitalmarktsicht der c-alm dar. Bei den fundamentalen 5-Jahresprognosen steht eine möglichst robuste Schätzung der Ertragskomponente (Gewinne bei Aktien; Zinsertrag bei Nominalwerten; Cash-Flow-Rendite bei Immobilien) der verschiedenen Anlagekategorien im Vordergrund.
  • Die Konsensusprognosen sind ein Zusammenzug von Prognosedaten von 22 Banken und Vermögensverwaltern. AUGUR und seine Konsensusprognosen erlauben einen Vergleich der verschiedenen Prognose-Ansätze und eine Analyse der Streuung nach Anlageklasse. Der helle Balken erklärt das Min./Max.-Intervall, der dunkle Balken die Spanne zwischen dem 1. und 3. Quartil und der vertikale Strich widerspiegelt den Median.

Benchmark der einzelnen Anlagekategorien:

  • Obligationen CHF: Swiss Bond Index, Total AAA-BBB
  • Obligationen FW: BarCap Global Aggregate Index
  • Aktien Schweiz: Swiss Performance Index
  • Aktien Welt: MSCI World Developed Countries Index
  • Immobilien CH, direkt: KGAST Index
  • Immobilien CH, kotiert: SXI Real Estate Fund Index

*) Berechnet durch die c-alm, basierend auf gewichteten Kategorienprognosen.


Aktuelle Entwicklungen in der 2. Säule

Erlass der VegüV nimmt Pensionskassen in die Pflicht

Der Bundesrat hat mit der Vergütungsverordnung („VegüV“) die Minderinitiative umgesetzt. Die am 20. November 2013 erlassene Verordnung stärkt die Aktionärsrechte im Bereich der Vergütungen bei kotieren Schweizer Aktiengesellschaften. Vorsorgeeinrichtungen werden in die Pflicht genommen, diese Aktionärsrechte – zumindest für gewisse Traktanden – bewusst wahr zu nehmen. Die VegüV und der Zusatzbericht lassen aber wichtige Fragen offen, einerseits bezüglich Abgrenzung des Geltungsbereichs und andererseits bezüglich Durchführung der Stimmrechtswahrnehmung.

  

Bedeutung für Pensionskassen:

  • Die Pensionskassen müssen in einem ersten Schritt abklären, ob ihre Anlagen überhaupt von der neuen Regelung betroffen bzw. im Geltungsbereich der VegüV sind.
  • Sind sie betroffen, so sollte eine Lösung zur Wahrnehmung der Stimmrechte erarbeitet werden. Im Rahmen dieser Lösung sollte geregelt werden wie (1) die Willensbildung bezüglich der Abstimmungstraktanden ausgestaltet ist, (2) die Stimmabgabe sichergestellt wird und (3) die Offenlegungspflicht erfüllt werden kann.

Weitere Informationen zur Umsetzung der VegüV finden Sie hier.


Anpassung der AUGUR Fundamentalprognosen für Nominalwertsegmente

Im Bereich der festverzinslichen Obligationensegmente überarbeitet die c-alm ihren fundamentalen Prognoseansatz. Gegenüber dem bisherigen Prognose-Ansatz, der - wie in der Industrie weit verbreitet – die erwarteten Renditen auf publizierten „Yields“ (Verfallsrenditen) von Bondportfolios basiert, berücksichtigt der erweiterte Prognose-Ansatz zusätzlich Renditebestandteile, die sich aus der laufenden Wiederanlage fällig werdender Nominalwerte ergibt. Dieser zusätzliche Rendite-Effekt wird in der Industrie als „Rolling Down the Yield Curve“ bezeichnet und gibt in der aktuellen Zinskonstellation ein wenig Grund zur optimistischeren Einschätzung der bei vielen Kassen strapazierten Finanzierungssituation.

  

Bedeutung für Pensionskassen:

Eine Reevaluation des Renditepotentials von Nominalwertportfolios erscheint aus zwei Gründen als angezeigt:

  • Eine Anpassung der Renditeerwartung für das gesamten Nominalwertportfolio führt unter Umständen dazu, dass der Finanzierungsbedarf mit weniger Sachwertrisiko und mehr Nominalwertrisiko gedeckt werden kann.
  • Sehr grosse Unterschiede in der Ertragskraft der unterschiedlichen Nominalwertkategorien führen dazu, dass die relative Gewichtung der verschiedenen Nominalwertkategorien überdacht werden muss.

Die detaillierte Analyse zur Überarbeitung der AUGUR Fundamentalprognosen im Nominalwertsegment stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.


Unabhängigkeit des Experten für die berufliche Vorsorge

In der OAK Weisung vom 22. Oktober des vergangenen Jahres wird Art. 40 BVV 2 weiter ausgeführt. Insbesondere schliesst die Unabhängigkeit aus, dass er Experte persönliche Interessenskonflikte hat (privater oder beruflicher Natur). Weiter wird näher definiert, wie eine längerfristige wirtschaftliche Abhängigkeit zu verstehen ist. Diese liegt dann vor, wenn „[…] das Honorar aus einer Kundenbeziehung über mehr als drei Jahre 20% des gesamten Einkommens des Experten übersteigt“. Ferner sind Vergütungen von Dritten (z.B. Provisionen), die im  „[…] Zusammenhang mit der Expertentätigkeit [entstehen, …] der Vorsorgeeinrichtung zu erstatten.“

  

Bedeutung für Pensionskassen:

  • Werden Administration und/oder Führungsaufgaben zusätzlich zur Expertentätigkeit von der gleichen Einheit wahrgenommen, so ist diese Zusammenarbeit hinsichtlich der Punkte 4.4 bis 4.6 der OAK Weisung zu überprüfen.
  • Die Vorsorgeeinrichtung sollte mit Ihrem Experten den Umgang mit Provisionen diskutieren, insb. im Lichte von Rückversicherungsverträgen.
  • Gemäss OAK Weisung hat der Experte seine Unabhängigkeit im gesetzlich vorgeschriebenen versicherungstechnischen Gutachten zu bestätigen.

Altersvorsorge 2020

Der Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge ist bis zum 21. März 2014 in der Vernehmlassung. Auch die zweite Säule ist von den Bestrebungen „Altersvorsorge 2020“ betroffen: So sieht die Reform einen tieferen Umwandlungssatz von 6% für die ordentliche Pensionierung von Männern und Frauen im Alter 65 vor. Der hypothetische Rentenverlust von 12% im Vergleich zum heutigen Umwandlungssatz von 6.8% wird durch Mehransparen kompensiert: Durch höhere Beitragssätze und einen höheren versicherten Lohn. Um das mangelnde Altersguthaben der Übergangsgeneration (ab Alter 40 bei Einführung) zu kompensieren, werden Ausgleichszahlungen durch den Sicherheitsfonds vorgeschlagen, welche diese Minderrente kompensieren. Daraus entstehen Vorsorgeeinrichtung-übergreifende Ausgleichszahlungen wie auch ein Mehraufwand für die Pensionskassen, welche diese Schattenrechnung („fehlendes Altersguthaben“) in ihrem System führen müssen.

  

Bedeutung für Pensionskassen:

  • Zum momentanen Zeitpunkt besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
  • Ist der politische Prozess weiter fort geschritten, gilt es allfällige Auswirkungen (Cash-flow Effekte der Ausgleichszahlungen, Anforderungen an die Verwaltung, etc.) für die Vorsorgeeinrichtung genauer zu analysieren.